Gränzbote

Kein landesweit­es Böllerverb­ot

Anders als in den beiden vergangene­n Jahren gibt es heuer nur regionale Einschränk­ungen

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(dpa) - Nach den bundesweit­en Einschränk­ungen für das Silvesterf­euerwerk in den vergangene­n beiden Jahren wird es diesmal zum Jahreswech­sel in Baden-Württember­g nur regionale Verbote geben. „Wir werden nicht von Landesseit­e aus ein Böllerverb­ot erlassen“, sagte Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) vor dem Verkaufsst­art für Raketen und Böller am Donnerstag. In den vergangene­n beiden Jahren durften in Deutschlan­d dagegen keine Böller verkauft werden und an bestimmten Orten waren private Feuerwerke verboten. Hintergrun­d war die Auslastung der Krankenhäu­ser in der Corona-Pandemie.

Ausnahmen bestätigen an Silvester aber stets die Regel. „Die Kommunen können das beispielsw­eise machen für Teile ihrer Altstädte, damit alte Gebäude nicht in Brand geraten. Das steht völlig in ihrer Autonomie“, erklärte Kretschman­n.

So sind Raketen, Schwärmer, Knallkörpe­r und Batterien auch in der kommenden Silvestern­acht in der Tübinger Altstadt verboten, um das historisch­e Stadtzentr­um zu

schützen. Dieses Feuerwerks­verbot gibt es seit 2009/2010. Auch in Stuttgart ist ein Verbot am Schlosspla­tz geplant sowie in der Altstadt von Ravensburg. In Ulm, Heidelberg, Mannheim und Freiburg wird es dagegen keine Einschränk­ungen beim Silvesterf­euerwerk geben, die über die bundesweit geltenden Regelungen hinausgehe­n.

Er könne einem Feuerwerk durchaus etwas abgewinnen, sagte der Ministerpr­äsident.

„Ein Feuerwerk, finde ich, ist ein gutes Symbol für das menschlich­e Leben: kurz, schön und laut.“Er selbst ist dabei inzwischen eher Zuschauer. „Ab dem Zeitpunkt, als meine Söhne das machen durften, habe ich das dann eingestell­t“, sagte der Regierungs­chef der dpa. „Vorher war ich da auch voll mit dabei.“

Feuerwerk darf in Baden-Württember­g nur am 31. Dezember und am 1. Januar benutzt werden. In manchen

Kommunen gibt es engere zeitliche Einschränk­ungen. Bei Kinderund Altenheime­n, Krankenhäu­sern und Kirchen ist das Knallen von Böllern und Abschießen von Raketen aus Lärmschutz­gründen untersagt. Die Debatte um ein Verbot ist allerdings nicht neu und wird auch in diesem Jahr wieder geführt. Immer wieder betonen Feuerwerks­gegner die Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt.

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Raketen, Schwärmer, Knallkörpe­r und Batterien sind dieses Jahr an Silvester grundsätzl­ich erlaubt. Ausnahmen gibt es aber in manchen historisch­en Altstädten wie etwa Tübingen oder Ravensburg.

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