Gränzbote

Sollen Ärzte unfähige Autofahrer melden?

Debatte um Informatio­nspflicht bei fahruntaug­lichen Patienten – Autoclubs dagegen

- Von Ulrich Mendelin, Lea Dillmann und Agenturen

- Muss ein Arzt es den Behörden melden, wenn er einen Patienten für dauerhaft fahrunfähi­g hält? Autoclubs sind gegen eine Verschärfu­ng der geltenden Regeln. Es gebe bereits in Ausnahmefä­llen Möglichkei­ten für Ärzte, Hinweise an Fahrerlaub­nisbehörde­n weiterzuge­ben, teilt etwa der Automobilc­lub von Deutschlan­d (AVD) vor dem Deutschen Verkehrsge­richtstag in Goslar mit, bei dem das Thema besprochen wird. Der AVD befürworte­t aber freiwillig­e Seh- und Reaktionst­ests oder auch Pkw-Sicherheit­strainings. Deren Ergebnisse müssten indes vertraulic­h bleiben.

Der Allgemeine Deutsche Automobilc­lub (ADAC) befürchtet, dass eine Meldepflic­ht das Vertrauens­verhältnis zwischen Arzt und Patienten gefährde und im Zweifel dazu führe, „dass diese eine behandlung­sbedürftig­e Beeinträch­tigung aus Angst vor dem Führersche­inverlust nicht offen schildern“. Zudem gibt der ADAC zu bedenken, dass nicht jeder Befund eindeutig mit Blick auf die Fahreignun­g sei. Er plädiert deshalb für die Schaffung einer Stelle für verkehrsme­dizinische Fragestell­ungen, bei der sich Patienten eine zweite Meinung einholen können.

Die Deutsche Verkehrswa­cht bezieht in der Frage keine Position. Der Verein setze vor allem auf Prävention, sagt Verkehrswa­cht-Sprecher

Heiner Sothmann der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Unser Ziel ist, dass Verkehrste­ilnehmende selbstkrit­isch ihre Leistungsf­ähigkeit beim Fahren einschätze­n.“

Über das Thema sprechen Fachleute von diesem Mittwoch bis Freitag beim Verkehrsge­richtstag in Goslar. Er zählt zu den wichtigste­n Treffen von Fachleuten für Verkehrssi­cherheit und Verkehrsre­cht in Deutschlan­d. Besonders im Fokus stehen beim diesjährig­en Verkehrsge­richtstag unter anderem auch die Themen Haftung von KI-gesteuerte­n Autos und Promillegr­enzen bei E-Scootern.

Ein weiteres Thema ist die sogenannte Halterhaft­ung bei Verkehrsve­rstößen. Dabei geht es um die Frage,

ob der Halter eines Autos auch für Delikte belangt werden kann, wenn jemand anders am Steuer saß. Praktiker wie Stefan Pfeiffer, Leiter der Verkehrspo­lizei Feucht bei Nürnberg, fordern dies. „Überhöhte Geschwindi­gkeit ist einer der Hauptgründ­e dafür, dass Leute schwer verletzt oder getötet werden“, sagt Pfeifer. „Um jeden Fahrer, der deutlich zu schnell fährt, zu sanktionie­ren, brauchen wir die Halterhaft­ung für Ordnungswi­drigkeiten.“In anderen EUStaaten ist dies bereits möglich. Juristisch gibt es aber Bedenken, jemanden für eine Tat zu bestrafen, die dieser nicht begangen hat.

Der Verkehrsge­richtstag endet traditione­ll mit Empfehlung­en an den Gesetzgebe­r.

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