Sollen Ärzte unfähige Autofahrer melden?
Debatte um Informationspflicht bei fahruntauglichen Patienten – Autoclubs dagegen
- Muss ein Arzt es den Behörden melden, wenn er einen Patienten für dauerhaft fahrunfähig hält? Autoclubs sind gegen eine Verschärfung der geltenden Regeln. Es gebe bereits in Ausnahmefällen Möglichkeiten für Ärzte, Hinweise an Fahrerlaubnisbehörden weiterzugeben, teilt etwa der Automobilclub von Deutschland (AVD) vor dem Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar mit, bei dem das Thema besprochen wird. Der AVD befürwortet aber freiwillige Seh- und Reaktionstests oder auch Pkw-Sicherheitstrainings. Deren Ergebnisse müssten indes vertraulich bleiben.
Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) befürchtet, dass eine Meldepflicht das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten gefährde und im Zweifel dazu führe, „dass diese eine behandlungsbedürftige Beeinträchtigung aus Angst vor dem Führerscheinverlust nicht offen schildern“. Zudem gibt der ADAC zu bedenken, dass nicht jeder Befund eindeutig mit Blick auf die Fahreignung sei. Er plädiert deshalb für die Schaffung einer Stelle für verkehrsmedizinische Fragestellungen, bei der sich Patienten eine zweite Meinung einholen können.
Die Deutsche Verkehrswacht bezieht in der Frage keine Position. Der Verein setze vor allem auf Prävention, sagt Verkehrswacht-Sprecher
Heiner Sothmann der „Schwäbischen Zeitung“. „Unser Ziel ist, dass Verkehrsteilnehmende selbstkritisch ihre Leistungsfähigkeit beim Fahren einschätzen.“
Über das Thema sprechen Fachleute von diesem Mittwoch bis Freitag beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Er zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland. Besonders im Fokus stehen beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag unter anderem auch die Themen Haftung von KI-gesteuerten Autos und Promillegrenzen bei E-Scootern.
Ein weiteres Thema ist die sogenannte Halterhaftung bei Verkehrsverstößen. Dabei geht es um die Frage,
ob der Halter eines Autos auch für Delikte belangt werden kann, wenn jemand anders am Steuer saß. Praktiker wie Stefan Pfeiffer, Leiter der Verkehrspolizei Feucht bei Nürnberg, fordern dies. „Überhöhte Geschwindigkeit ist einer der Hauptgründe dafür, dass Leute schwer verletzt oder getötet werden“, sagt Pfeifer. „Um jeden Fahrer, der deutlich zu schnell fährt, zu sanktionieren, brauchen wir die Halterhaftung für Ordnungswidrigkeiten.“In anderen EUStaaten ist dies bereits möglich. Juristisch gibt es aber Bedenken, jemanden für eine Tat zu bestrafen, die dieser nicht begangen hat.
Der Verkehrsgerichtstag endet traditionell mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.