Kein Volksbegehren zu Cannabis
Der Verfassungsgerichtshof lehnt ein Bürgervotum ab. Die Initiatoren wollen aber nicht aufgeben
nommen. Das bayerische Innenministerium hatte aber rechtliche und formelle Bedenken – es schaltete deshalb das Gericht zur Prüfung ein.
Die Initiatoren des Legalisierungs-Volksbegehrens wollten mit der gesetzlichen Neuregelung erreichen, dass Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis-Produkten mit dem berauschenden Wirkstoff THC künftig straffrei sind. Bislang ist dies nur unter strengen Auflagen, etwa für Schmerzpatienten möglich.
So sollten Haschisch oder Marihuana nach der Freigabe über Apotheken oder lizenzierte Geschäfte verkauft werden können. Die Aufsicht sollte bei einer staatlichen „Hanfagentur“liegen. Mit der Neuregelung könnten Produktion, Vertrieb und Konsum von Cannabis aus der Illegalität geholt werden, argumentierten die Initiatoren. Die bis- lang damit verbundene Kriminalität würde sinken.
Argumente, die das Verfassungsgericht gar nicht bewerten wollte: Man habe „nicht darüber zu befinden, ob die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sachgerecht, zweckmäßig, angemessen und praktikabel sind“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Für die Entscheidung ist daher nicht maßgeblich, wie die Legalisierung von Cannabis rechtspolitisch zu bewerten wäre.“
Entscheidend sei vielmehr, dass der Gesetzesvorschlag nicht mit Bundesrecht, vor allem dem Betäubungsmittelgesetz, vereinbar sei: Der Bundesgesetzgeber habe den Umgang mit Cannabis „umfassend und lückenlos geregelt“, argumentieren die Richter: Landesrechtliche Regelungen „zur selben Materie sind daher generell ausgeschlossen“.
Politisch umstritten ist vor allem der Umgang mit geringen Mengen Cannabis: Anders als Bayern sehen etwa Hessen oder Berlin bei wenigen Gramm in der Regel von Strafverfolgung ab. Wenzel Cerveny und seine Mitstreiter planen daher ein neues Volksbegehren für die Straffreiheit bei geringen Mengen. Auch für die leichtere Verfügbarkeit von Cannabis als Medizin wolle man kämpfen. Trotz der Niederlage habe man in der Sache bereits gewonnen, findet Cerveny – weil die Legalisierung durch das Volksbegehren zum politischen Thema geworden sei: „Cannabis ist aus der Tabuzone herausgekommen.“Kommentar