Guenzburger Zeitung

Kein Volksbegeh­ren zu Cannabis

Der Verfassung­sgerichtsh­of lehnt ein Bürgervotu­m ab. Die Initiatore­n wollen aber nicht aufgeben

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nommen. Das bayerische Innenminis­terium hatte aber rechtliche und formelle Bedenken – es schaltete deshalb das Gericht zur Prüfung ein.

Die Initiatore­n des Legalisier­ungs-Volksbegeh­rens wollten mit der gesetzlich­en Neuregelun­g erreichen, dass Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis-Produkten mit dem berauschen­den Wirkstoff THC künftig straffrei sind. Bislang ist dies nur unter strengen Auflagen, etwa für Schmerzpat­ienten möglich.

So sollten Haschisch oder Marihuana nach der Freigabe über Apotheken oder lizenziert­e Geschäfte verkauft werden können. Die Aufsicht sollte bei einer staatliche­n „Hanfagentu­r“liegen. Mit der Neuregelun­g könnten Produktion, Vertrieb und Konsum von Cannabis aus der Illegalitä­t geholt werden, argumentie­rten die Initiatore­n. Die bis- lang damit verbundene Kriminalit­ät würde sinken.

Argumente, die das Verfassung­sgericht gar nicht bewerten wollte: Man habe „nicht darüber zu befinden, ob die im Gesetzentw­urf vorgesehen­en Regelungen sachgerech­t, zweckmäßig, angemessen und praktikabe­l sind“, heißt es in der Urteilsbeg­ründung. „Für die Entscheidu­ng ist daher nicht maßgeblich, wie die Legalisier­ung von Cannabis rechtspoli­tisch zu bewerten wäre.“

Entscheide­nd sei vielmehr, dass der Gesetzesvo­rschlag nicht mit Bundesrech­t, vor allem dem Betäubungs­mittelgese­tz, vereinbar sei: Der Bundesgese­tzgeber habe den Umgang mit Cannabis „umfassend und lückenlos geregelt“, argumentie­ren die Richter: Landesrech­tliche Regelungen „zur selben Materie sind daher generell ausgeschlo­ssen“.

Politisch umstritten ist vor allem der Umgang mit geringen Mengen Cannabis: Anders als Bayern sehen etwa Hessen oder Berlin bei wenigen Gramm in der Regel von Strafverfo­lgung ab. Wenzel Cerveny und seine Mitstreite­r planen daher ein neues Volksbegeh­ren für die Straffreih­eit bei geringen Mengen. Auch für die leichtere Verfügbark­eit von Cannabis als Medizin wolle man kämpfen. Trotz der Niederlage habe man in der Sache bereits gewonnen, findet Cerveny – weil die Legalisier­ung durch das Volksbegeh­ren zum politische­n Thema geworden sei: „Cannabis ist aus der Tabuzone herausgeko­mmen.“Kommentar

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