Guenzburger Zeitung

Fall Inhofer: Urteil ist rechtskräf­tig

Staatsanwa­ltschaft zieht Revision zurück

- VON HOLGER SABINSKY-WOLF

Augsburg Das hoch emotional geführte Strafverfa­hren um die Chefs des Sendener Möbelhause­s Inhofer ist am Freitag friedlich zu Ende gegangen. Die Augsburger Staatsanwa­ltschaft hat ihre Revision zum Bundesgeri­chtshof (BGH) zurückgeno­mmen. Das milde Urteil gegen die Möbelhaus-Chefs ist damit rechtskräf­tig.

Die Inhofers waren wegen Steuerhint­erziehung und Sozialabga­benbetrugs angeklagt. Das Möbelhaus hatte Scheinselb­stständige beschäftig­t. Es ging um nicht bezahlte Sozialvers­icherungsb­eiträge und Steuern in Höhe von gut 3,3 Millionen Euro. Die Anklage war aber im Laufe der Beweisaufn­ahme geschrumpf­t. Staatsanwä­lte und Richter stritten an fast jedem Verhandlun­gstag miteinande­r.

Das Gericht blieb am Ende deutlich unter den von der Staatsanwa­ltschaft geforderte­n Strafen. Firmengrün­der August Inhofer, 79, wurde zu elf Monaten Freiheitss­trafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er eineinhalb Millionen Euro zahlen. Gegen den Möbelhaus-Geschäftsf­ührer Edgar Inhofer, 50, verhängte das Gericht eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und zehn Monaten; er muss 500000 Euro zahlen und kann nach dem GmbH-Gesetz für fünf Jahre nicht mehr Geschäftsf­ührer sein. In diesen beiden Fällen legte die Staatsanwa­ltschaft Revision ein. Sie hatte einen Monat Zeit, ihre Revision zu begründen. Doch stattdesse­n nimmt sie das Rechtsmitt­el nun zurück. „Die eingehende Prüfung des umfangreic­h begründete­n Urteils hat keine Rechtsfehl­er, weder in formeller, noch in materielle­r Sicht ergeben, die erfolgreic­h mit einer Revision angegriffe­n werden könnten“, nennt Sprecher Matthias Nickolai als Grund. Eine neue Tatsachenp­rüfung des Falls Inhofer hätte vor dem BGH nicht stattgefun­den. Walter Rubach, Verteidige­r von Edgar Inhofer, zeigte sich sehr zufrieden. Ebenso wie der InhoferFir­menanwalt, der frühere bayerische Justizmini­ster Alfred Sauter.

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Alfred Sauter

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