Guenzburger Zeitung

Hoeneß ist endgültig frei

Keine Beschwerde der Staatsanwa­ltschaft

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München Der Weg für die vorzeitige Haftentlas­sung von Ex-Fußballman­ager Uli Hoeneß Ende Februar ist endgültig frei. Die Staatsanwa­ltschaft in München verzichtet auf eine Beschwerde gegen die Entscheidu­ng der Strafvolls­treckungsk­ammer am Landgerich­t Augsburg, wie Sprecher Ken Heidenreic­h am Freitag sagte. Das Gericht habe eine andere Würdigung der Umstände zur sogenannte­n Halbstrafe­nregelung als die Staatsanwa­ltschaft getroffen, sagte Heidenreic­h und fügte hinzu: „Das muss man dem Gericht zubilligen.“

Der zuständige Richter hatte am vergangene­n Montag entschiede­n, die Hälfte der dreieinhal­bjährigen Haft zum 29. Februar zur Bewährung auszusetze­n. Im Anhörungsv­erfahren hatte sich die Staatsanwa­ltschaft jedoch gegen die nur selten angewandte Halbstrafe­nregelung für den einstigen Präsidente­n des Fußballrek­ordmeister­s FC Bayern ausgesproc­hen. Bei der Gerichtsen­tscheidung wurden die Persönlich­keit von Hoeneß, sein Vorleben, die Umstände der Tat und dessen Verhalten in der Haft gewürdigt.

Hoeneß war wegen Steuerhint­erziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhal­b Jahren Haft verurteilt worden und hatte seine Strafe am 2. Juni 2014 angetreten. Seit Anfang 2015 ist er Freigänger und arbeitet tagsüber in der Jugendabte­ilung des FC Bayern. Die Wochenende­n verbringt er in seinem Haus am Tegernsee.

Das Urteil von drei Jahren Freiheitss­trafe gegen einen Mann, der Hoeneß erpresst hatte, ist inzwischen ebenfalls rechtskräf­tig. Der Bundesgeri­chtshof wies die Revision des Angeklagte­n mit einem am Freitag veröffentl­ichten Beschluss vom 19. Januar als offensicht­lich unbegründe­t zurück (1 StR 603/15). Das Urteil des Landgerich­ts München II vom 2. September 2015 (5 KLs 69 Js 14783/14) gegen den damals 52-Jährigen weise keine Rechtsfehl­er auf.

Der Mann hatte den verurteilt­en Steuersünd­er vor dessen Haftantrit­t unter dem Namen „Mister X“erpresst. Im Mai 2014 hatte er von Hoeneß in einem Drohbrief 215 000 Euro verlangt. Andernfall­s, so behauptete der Schreiber, könne sich Hoeneß auf einen „unruhigen Haftverlau­f“einstellen. (dpa)

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