Hoeneß ist endgültig frei
Keine Beschwerde der Staatsanwaltschaft
München Der Weg für die vorzeitige Haftentlassung von Ex-Fußballmanager Uli Hoeneß Ende Februar ist endgültig frei. Die Staatsanwaltschaft in München verzichtet auf eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer am Landgericht Augsburg, wie Sprecher Ken Heidenreich am Freitag sagte. Das Gericht habe eine andere Würdigung der Umstände zur sogenannten Halbstrafenregelung als die Staatsanwaltschaft getroffen, sagte Heidenreich und fügte hinzu: „Das muss man dem Gericht zubilligen.“
Der zuständige Richter hatte am vergangenen Montag entschieden, die Hälfte der dreieinhalbjährigen Haft zum 29. Februar zur Bewährung auszusetzen. Im Anhörungsverfahren hatte sich die Staatsanwaltschaft jedoch gegen die nur selten angewandte Halbstrafenregelung für den einstigen Präsidenten des Fußballrekordmeisters FC Bayern ausgesprochen. Bei der Gerichtsentscheidung wurden die Persönlichkeit von Hoeneß, sein Vorleben, die Umstände der Tat und dessen Verhalten in der Haft gewürdigt.
Hoeneß war wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte seine Strafe am 2. Juni 2014 angetreten. Seit Anfang 2015 ist er Freigänger und arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung des FC Bayern. Die Wochenenden verbringt er in seinem Haus am Tegernsee.
Das Urteil von drei Jahren Freiheitsstrafe gegen einen Mann, der Hoeneß erpresst hatte, ist inzwischen ebenfalls rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Angeklagten mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom 19. Januar als offensichtlich unbegründet zurück (1 StR 603/15). Das Urteil des Landgerichts München II vom 2. September 2015 (5 KLs 69 Js 14783/14) gegen den damals 52-Jährigen weise keine Rechtsfehler auf.
Der Mann hatte den verurteilten Steuersünder vor dessen Haftantritt unter dem Namen „Mister X“erpresst. Im Mai 2014 hatte er von Hoeneß in einem Drohbrief 215 000 Euro verlangt. Andernfalls, so behauptete der Schreiber, könne sich Hoeneß auf einen „unruhigen Haftverlauf“einstellen. (dpa)