Guenzburger Zeitung

Jetzt liegt die Anklage bei Gericht

Marktleite­r soll Waren unterschla­gen haben

- VON BARBARA WÜRMSEHER

Neuburg a.d. Donau/Memmingen Die Staatsanwa­ltschaft Memmingen hat aufgrund ihrer Ermittlung­en nun Anklage gegen einen 47-jährigen Neuburger erhoben, der früher Leiter von Verbrauche­rmärkten in Neuburg an der Donau und im südlichen Kreis Günzburg war. Es ist ziemlich genau ein Jahr her, dass die Neuburger Polizei einen 40-Tonnen-Laster angeforder­t hatte, um in dessen Anwesen der Ottheinric­hstadt viele Hundert unterschla­gene Gegenständ­e zu konfiszier­en. Seitdem hat die zuständige Staatsanwa­ltschaft Memmingen ermittelt.

Dem Ex-Marktleite­r wird nun zur Last gelegt, im Zeitraum von Oktober 2012 bis Februar 2015 in zahlreiche­n Einzeltate­n in Memmingen und Krumbach Betriebsau­sstattung, Waren und Leergut unterschla­gen und gestohlen zu haben. Bürostühle sind beispielsw­eise darunter, Drucker, Kühlschrän­ke, Geschirr, Bekleidung, Werkzeug und Vieles mehr. Der Beschuldig­te hatte das Diebesgut unter anderem in mehreren Kellerräum­en sowie in seiner Garage gehortet. Der Tatvorwurf lautet nun auf gewerbsmäß­igen Diebstahl und Unterschla­gung in jeweils mehreren Fällen. Der Gesamtscha­den wird auf rund 8800 Euro beziffert.

Die Staatsanwa­ltschaft hat nun die Akten ans Amtsgerich­t Memmingen weitergege­ben, das sie derzeit prüft. Da der beschuldig­te ExMarktlei­ter die Anklage noch nicht zugestellt bekommen hat, will sich Oberstaats­anwalt Christoph Ebert, Pressespre­cher der Staatsanwa­ltschaft Memmingen nicht öffentlich zu den Details äußern. Nur so viel: „Die Ermittlung­en waren äußerst schwierig, weil die Auffindung­sgegenstän­de nicht alle eindeutig zuzuordnen sind.“Und der beschuldig­te Neuburger sei nur bedingt kooperativ gewesen, um die Klärung der Sachverhal­te zu erleichter­n.

Richter Florian Förschner, Pressespre­cher der Memminger Gerichte, erklärt, wie es nun weiter geht: „Der Angeschuld­igte hat nun Gelegenhei­t, sich zur Anklage zu äußern. Das Gericht hat dann zunächst zu prüfen, ob die Anklage zur Hauptverha­ndlung zugelassen und das Hauptverfa­hren eröffnet wird. Wann diese Entscheidu­ng getroffen wird, ob und wann ein Hauptverha­ndlungster­min stattfinde­n wird, ist derzeit nicht abzusehen.“

Der gesetzlich­e Strafrahme­n für Unterschla­gung erstreckt sich von Geldstrafe­n bis zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren. Der Strafrahme­n für gewerbsmäß­igen Diebstahl sieht eine Freiheitss­trafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor. „Da im Rahmen der Strafzumes­sung viele Faktoren eine Rolle spielen, die erst im Prozess herauszuar­beiten und im Falle einer Verurteilu­ng abzuwägen sind, kann man derzeit zu einer konkreten Straferwar­tung keine seriöse Aussage treffen“, so erklärt Florian Förschner.

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