Jetzt liegt die Anklage bei Gericht
Marktleiter soll Waren unterschlagen haben
Neuburg a.d. Donau/Memmingen Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat aufgrund ihrer Ermittlungen nun Anklage gegen einen 47-jährigen Neuburger erhoben, der früher Leiter von Verbrauchermärkten in Neuburg an der Donau und im südlichen Kreis Günzburg war. Es ist ziemlich genau ein Jahr her, dass die Neuburger Polizei einen 40-Tonnen-Laster angefordert hatte, um in dessen Anwesen der Ottheinrichstadt viele Hundert unterschlagene Gegenstände zu konfiszieren. Seitdem hat die zuständige Staatsanwaltschaft Memmingen ermittelt.
Dem Ex-Marktleiter wird nun zur Last gelegt, im Zeitraum von Oktober 2012 bis Februar 2015 in zahlreichen Einzeltaten in Memmingen und Krumbach Betriebsausstattung, Waren und Leergut unterschlagen und gestohlen zu haben. Bürostühle sind beispielsweise darunter, Drucker, Kühlschränke, Geschirr, Bekleidung, Werkzeug und Vieles mehr. Der Beschuldigte hatte das Diebesgut unter anderem in mehreren Kellerräumen sowie in seiner Garage gehortet. Der Tatvorwurf lautet nun auf gewerbsmäßigen Diebstahl und Unterschlagung in jeweils mehreren Fällen. Der Gesamtschaden wird auf rund 8800 Euro beziffert.
Die Staatsanwaltschaft hat nun die Akten ans Amtsgericht Memmingen weitergegeben, das sie derzeit prüft. Da der beschuldigte ExMarktleiter die Anklage noch nicht zugestellt bekommen hat, will sich Oberstaatsanwalt Christoph Ebert, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen nicht öffentlich zu den Details äußern. Nur so viel: „Die Ermittlungen waren äußerst schwierig, weil die Auffindungsgegenstände nicht alle eindeutig zuzuordnen sind.“Und der beschuldigte Neuburger sei nur bedingt kooperativ gewesen, um die Klärung der Sachverhalte zu erleichtern.
Richter Florian Förschner, Pressesprecher der Memminger Gerichte, erklärt, wie es nun weiter geht: „Der Angeschuldigte hat nun Gelegenheit, sich zur Anklage zu äußern. Das Gericht hat dann zunächst zu prüfen, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Wann diese Entscheidung getroffen wird, ob und wann ein Hauptverhandlungstermin stattfinden wird, ist derzeit nicht abzusehen.“
Der gesetzliche Strafrahmen für Unterschlagung erstreckt sich von Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der Strafrahmen für gewerbsmäßigen Diebstahl sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor. „Da im Rahmen der Strafzumessung viele Faktoren eine Rolle spielen, die erst im Prozess herauszuarbeiten und im Falle einer Verurteilung abzuwägen sind, kann man derzeit zu einer konkreten Straferwartung keine seriöse Aussage treffen“, so erklärt Florian Förschner.