KfW fördert Einbruchschutz
Eigentümer erhalten bis zu 1.500 Euro neue Alarmsysteme
Mit „Mehr Sicherheit für Ihre vier Wände“wirbt die KfW für das neue Förderprogramm Einbruchschutz. Für das kommende Jahr 2016 sowie für mindestens weitere zwei Jahre sollen bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Fakten und Zahlen sind nach wie vor alarmierend – alle drei Minuten findet in Deutschland ein Einbruch statt und es wird höchste Zeit zu handeln. Durch diese staat- liche Förderung wird die Nachfrage nach innovativen und einfach nachzurüstenden Alarmanlagen weiter steigen. Besonders für die Nachrüstung in bestehenden Gebäuden sind moderne und flexible Funk-Einbruchmeldeanlagen sinnvoll.
Welche Alarmanlagen werden gefördert? Staatlich gefördert werden nur Alarmsysteme mit einem entsprechenden Sicherheits- standard und einer Zertifizierung nach der EN 50131 Sicherheitsgrad 2 und höher.
Welche Anforderungen werden dem Installateur gestellt? Ein Alarmsystem ist so gut und zuverlässig, wie die Planung und Montage des Alarmsystems. Aus diesem Grund muss das System von einer qualifizierten Fachfirma installiert werden. Wie hoch ist die staatliche Förderung für Alarmanlagen? Der staatliche KfW-Zuschuss für den Verbraucher richtet sich nach der Höhe der Investition. Die Mindestinvestition beträgt 2.000 Euro. Die maximal förderfähige Investitionssumme beträgt 15.000 Euro pro Wohneinheit. Für den Einbau eines Alarmsystems können einheitlich 10 Prozent der Investitionssumme als Zuschuss beantragt werden. Der KfW Zuschuss für ein Alarmsystem beträgt somit mindestens 200 Euro und maximal 1.500 Euro je nach Höhe der Investition.
Wie funktioniert die Antragsstellung? Der Verbraucher beantragt den Zuschuss direkt bei der KfW Bank. Über die Internetseite der KfW kommen Interessierte direkt zum Förderprogramm: www.kfw.de/einbruchschutz