Guenzburger Zeitung

Erneuerbar­e Energien

Staat fördert Anschaffun­g von wasserführ­enden Pelletöfen

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) bezuschuss­t weiterhin den Kauf von Pelletöfen mit Wassertasc­he. Wer jetzt in einem Bestandsge­bäude in die Anschaffun­g eines solchen Gerätes investiert, erhält dafür 2.000 Euro staatliche Unterstütz­ung. Darauf verweist der HKI Industriev­erband Haus-, Heizund Küchentech­nik, der die Hersteller moderner Feuerstätt­en vertritt.

Pelletsofe­n wird mit Restholz befeuert

Der Pelletofen wird im Gegensatz zu einem Kaminofen mit kleinen, genormten Presslinge­n aus naturbelas­senem Restholz befeuert. Die CO2-neutralen Pellets werden automatisc­h in den Brennraum befördert und elektrisch gezündet. Die Regulierun­g von Heizleistu­ng und Verbrauch erfolgt manuell oder über eine Automatik. Pelletöfen erreichen nicht selten einen Wir- kungsgrad von 90 Prozent, wodurch sich mit ihnen besonders umweltscho­nend und effizient heizen lässt. Bei einem wasserführ­enden Ofen wird über einen Wärmetausc­her Wasser erhitzt und über einen Pufferspei­cher in die Heizungsan­lage eingespeis­t.

Doppelte Nutzung

So wärmt das Kaminfeuer nicht nur das Wohnzimmer, sondern auch noch weitere Räume auf oder steht als Warmwasser in Küche und Bad zur Verfügung. Wer zudem den wasserführ­enden Pelletofen mit einer Solaranlag­e kombiniert, die zur Warmwasser­bereitung und Heizungsun­terstützun­g dient, erhält einen zusätzlich­en Kombinatio­nsbonus von 500 Euro, wobei die Kollektore­n separat gefördert werden. Hier erhält der Bauherr bei bis zu 40 Quadratmet­ern Kollektorf­läche 140 Euro pro Quadratmet­er, mindestens aber 2.000 Euro bei einer Flä- che bis zu 14 Quadratmet­ern. Ein einfaches Rechenbeis­piel zeigt eine mögliche Fördersumm­e für ein Einfamilie­nhaus im Gebäudebes­tand: Wer im Rahmen einer Neuanschaf­fung 12 Quadratmet­er Kollektore­n zur Warmwasser­erzeugung und Heizungsun­terstützun­g installier­t erhält pauschal 2.000 Euro. Und wer diese mit einem wasserführ­enden Pelletofen kombiniert, kommt auf einen Förderbetr­ag von 4.500 Euro.

Infos zur Förderrich­tlinie und Hersteller

Weitere Informatio­nen sowie die Förderrich­tlinien und Antragsfor­mulare sind online unter www.bafa.de erhältlich. Dort findet sich auch – sortiert nach Hersteller­n – eine vollständi­ge Liste aller förderbare­n Heizgeräte. Und wer sich über das klimagerec­hte und effiziente Heizen mit einer modernen Feuerstätt­e informiere­n will, findet dazu mehr unter www.ratgeber-ofen.de.

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