Teure Taxifahrten
Prozess Weil seine Fahrer nicht angemeldet waren, muss ein Unternehmer 79 000 Euro Sozialbeiträge nachzahlen. Dazu kommt noch die Strafe durch das Gericht
wie sich die teilweise recht hohen Summen zusammensetzen. „Bei den Berechnungen legen wir die Steuerklasse sechs zugrunde, die für die Nettolohn-Hochrechnung angewendet wird.“Die Maßstäbe, die nach den gesetzlichen Vorgaben hier angewendet werden, sind hoch – die Summe, die am Ende herauskommt, liegt deutlich über dem, was der Taxiunternehmer bezahlt hätte, wenn er seine Leute ordnungsgemäß angemeldet tember in monatlichen 5000-EuroRaten bezahlen. Das Geld dafür habe der 51-Jährige zum größten Teil durch die Verkleinerung seiner Taxiflotte und aus seinen Ersparnissen zusammenbekommen, ließ sein Anwalt Daniel Mahler das Gericht wissen. Trotz der also bereits erfolgten finanziellen Strafe musste sich der Taxiunternehmer auch vor Gericht verantworten – und das zu einem für ihn denkbar schwierigen Zeitpunkt. Sein Mandant habe zehn Tage vor der Verhandlung einen Schlaganfall erlitten und sei erst wenige Tage zuvor aus dem Krankenhaus entlassen worden, erklärte Rechtsanwalt Mahler. Aus diesem Grund übernahm es der Anwalt, für den Angeklagten zu sprechen.
„Die Sache ist auf die übliche Weise aufgeflogen – die Mitarbeiter haben sich arbeitslos gemeldet und dabei kam heraus, dass sie bei dem Taxiunternehmen gearbeitet haben“, gab Richterin Franziska Braun einen Einblick in die vorausgegangenen Ermittlungen. Rechtsanwalt Daniel Mahler versuchte, die Gründe aufzuzeigen, wieso es zu dem Betrug an den Sozialkassen gekommen war: „Viele Taxis, wenige Fahrer. Und entsprechend ist ihm das Ganze dann entglitten.“
Während Mahler in der Zusammenfassung der 36 Fälle eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu 40 Euro forderte, lautete die Forderung der Staatsanwaltschaft auf eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Das Schöffengericht folgte dieser Forderung fast komplett: Am Ende standen ein Jahr und zwei Monate Haftstrafe – drei Jahre dauert die Bewährungszeit, in der sich der Angeklagte nichts zuschulden kommen lassen darf. Außerdem verurteilte ihn das Gericht zur Zahlung einer Geldauflage von 1000 Euro an das Therapiezentrum Burgau. Richterin Braun und die Schöffen hielten dem 51-Jährigen sein Geständnis und die schnelle Wiedergutmachung des Schadens durch die Umstrukturierung seiner Firma zugute. Außerdem sei der Taxiunternehmer bislang nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Das Urteil nahm der Angeklagte umgehend an, es ist rechtskräftig. „Mein Mandant möchte mit der Sache so schnell wie möglich abschließen“, so der Rechtsanwalt.