Besser Arbeit und Ehrenamt verbinden
CSU-Abgeordnete zu neuem Gesetz
Günzburg/München Wie die heimischen Landtags abgeordneten Alfred Sauter und Hans Reichhart (beide CSU) mitteilen, hat der Landtag auf Antrag der CSU-Fraktion ein verbessertes Jugendarbeit-Fr eis tellungs gesetz beschlossen .„ Arbeitnehmer können jetzt leichter und flexibler für ihre Jugend leiter tätigkeit freigestellt werden. Damit unterstützt der Freistaat die Arbeit mit Jugendlichen“, so die beiden Abgeordneten.
Sauter und Reichhart hatten sich für diese Gesetzesänderung eingesetzt. „Jugendarbeit aktiv zu fördern ist der beste Weg, den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken“, urteilt Sauter. Künftig sollen zum Beispiel auch stundenweise Freistellungen möglich sein, was Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen entgegenkomme.
„Mit der Gesetzesänderung reagieren wir auf neue Gegebenheiten im ehrenamtlichen Bereich und im Arbeitsleben. Dazu sollen die Freistellungs möglichkeiten flexibilisiert und der Freistellung san spruch nicht mehr nach Tagen, sondern nach Veranstaltungen bemessen werden“, erklärt Reichhart „Es liegt ja auch im Interesse der Arbeitgeber, selbstständige und verantwortungsvolle Mitarbeiterin ihren Unternehmen zu haben. Auch die Arbeitgeber profitieren mittel-und langfristig von diesen wichtigen Eigenschaften “, fügt Saut er hinzu .„ Wir haben aber natürlich auch die Sorgen der Wirtschaft gehört und ernst genommen. Deswegen haben wir eine Überprüfung der neuen Regelung nach zwei Jahren vorgesehen“, so Sauter weiter.
Nach der bisherigen Rechtslage konnte ein Arbeitnehmer zum Zwecke der Jugendarbeit für höchstens 15 Arbeitstage und für nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr Freistellung verlangen. Künftig können sich die Freistellungen auf zwölf Veranstaltungen verteilen. Der denkbare Gesamtumfang der Freistellung je Arbeitnehmer wird durch das Gesetz nicht erhöht.
Durch das Gesetz erhalten Arbeitnehmer und Jugendorganisationen Organisat ions-und Planungs sicherheit, weile ine„Genehmigungs fiktion“geschaffen wurde. Das heißt, ein Freistellung s antrag soll als bewilligt gelten, wenn ihn der Arbeitgeber nicht gegenüber dem Antragsteller spätestens zwei Wochen vor Beginn de sFr eis tellungs zeitraums begründet ablehnt.(zg)