Dolmetscher bringt Waffe ins Amtsgericht
Einen Grund dafür nannte er nicht
Von einem „Kuriosum“sprach der Günzburger Amtsgerichtsdirektor Walter Henle. Bei der Eingangskontrolle schlug der Metalldetektor gestern bei einem Mann an. Es stellte sich heraus, dass er einen Revolver mit sich führte, der ihm vom Personal abgenommen wurde. Dabei handelte es sich um eine geladene Gaswaffe. Diese könne sehr schwere Verletzungen hervorrufen, wenn sie direkt vor dem Gesicht eines Menschen abgefeuert werde, so Henle. Dass Schusswaffen mit ins Gericht gebracht wurden, habe man noch nie gehabt, so Henle. Gefunden würden sonst höchstens Taschenmesser, die Männer gewohnheitsmäßig dabei hätten.
Der Mann mit dem Revolver hatte beruflich im Gericht zu tun. Er sollte als Englisch-Dolmetscher bei einer Haftvorführung bei Richterin Franziska Braun behilflich sein. Zur Verhandlung vorgeführt werden sollte ein Mann, der unerlaubt nach Deutschland eingereist war. Henle berichtete, dass der 56-jährige Dolmetscher einen kleinen Waffenschein besitze, dass dieser aber nicht zum Mitführen der Waffe in öffentlichen Gebäuden berechtige.
Laut Walter Henle zeigte sich der Dolmetscher recht uneinsichtig. Er reklamierte, dass er diese Waffe schön öfter bei Gerichtsterminen dabei gehabt hätte und dass er sie nie abgeben hätte müssen. Das glaubt ihm Henle aber nicht. Der Vorfall wird nun an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das diesbezügliche Schreiben nahmen die beiden Polizisten, die für die Haftvorführung ins Gericht gekommen waren, gleich persönlich als Boten mit. Nach getaner Arbeit im Gericht konnte der Dolmetscher seine Schusswaffe wieder in Empfang nehmen. Warum er sie überhaupt dabei hatte, sagte er nicht.