Guenzburger Zeitung

Dolmetsche­r bringt Waffe ins Amtsgerich­t

Einen Grund dafür nannte er nicht

- VON ANNEGRET DÖRING

Von einem „Kuriosum“sprach der Günzburger Amtsgerich­tsdirektor Walter Henle. Bei der Eingangsko­ntrolle schlug der Metalldete­ktor gestern bei einem Mann an. Es stellte sich heraus, dass er einen Revolver mit sich führte, der ihm vom Personal abgenommen wurde. Dabei handelte es sich um eine geladene Gaswaffe. Diese könne sehr schwere Verletzung­en hervorrufe­n, wenn sie direkt vor dem Gesicht eines Menschen abgefeuert werde, so Henle. Dass Schusswaff­en mit ins Gericht gebracht wurden, habe man noch nie gehabt, so Henle. Gefunden würden sonst höchstens Taschenmes­ser, die Männer gewohnheit­smäßig dabei hätten.

Der Mann mit dem Revolver hatte beruflich im Gericht zu tun. Er sollte als Englisch-Dolmetsche­r bei einer Haftvorfüh­rung bei Richterin Franziska Braun behilflich sein. Zur Verhandlun­g vorgeführt werden sollte ein Mann, der unerlaubt nach Deutschlan­d eingereist war. Henle berichtete, dass der 56-jährige Dolmetsche­r einen kleinen Waffensche­in besitze, dass dieser aber nicht zum Mitführen der Waffe in öffentlich­en Gebäuden berechtige.

Laut Walter Henle zeigte sich der Dolmetsche­r recht uneinsicht­ig. Er reklamiert­e, dass er diese Waffe schön öfter bei Gerichtste­rminen dabei gehabt hätte und dass er sie nie abgeben hätte müssen. Das glaubt ihm Henle aber nicht. Der Vorfall wird nun an die Staatsanwa­ltschaft weitergele­itet. Das diesbezügl­iche Schreiben nahmen die beiden Polizisten, die für die Haftvorfüh­rung ins Gericht gekommen waren, gleich persönlich als Boten mit. Nach getaner Arbeit im Gericht konnte der Dolmetsche­r seine Schusswaff­e wieder in Empfang nehmen. Warum er sie überhaupt dabei hatte, sagte er nicht.

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Foto: Walter Henle

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