Guenzburger Zeitung

21 neue Bauplätze am Höhenweg

Marktgemei­nderat Auf der Anhöhe im Osten von Münsterhau­sen können weitere Häuser errichtet werden. Viele offene Fragen hängen damit zusammen, wie das anfallende Regenwasse­r abgeleitet werden kann

- VON MONIKA LEOPOLD MILLER

Das Baugebiet „Höhenweg“auf der Anhöhe im Osten von Münsterhau­sen nimmt Konturen an. Hier sollen 21 neue Bauplätze ausgewiese­n werden. Der Marktgemei­nderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit einem Vorentwurf zum Bebauungsp­lan. Zuvor war das Thema bereits im Bauausschu­ss behandelt worden (wir berichtete­n).

In der Marktratsi­tzung erläuterte Planer Günther Thielemann vom Büro Thielemann & Friderich aus Dinkelsche­rben den Planungsvo­rentwurf. Auf dem Gelände von rund 1,7 Hektar sind 21 Bauplätze vorgesehen. Im nördlichen Bereich könnte ein Regenrückh­altebecken angelegt werden. Laut Bürgermeis­ter Robert Hartinger sei noch zu klären, inwieweit die umliegende­n Kanäle noch zusätzlich aufnahmefä­hig seien. Beim Schmutzwas­ser sei dies laut Thielemann kein Problem, jedoch beim Regenwasse­r. Ob für das Oberfläche­nwasser auf jedem Baugrund Zisternen mit je zwei Kammern angelegt werden sollen oder für das gesamte Baugebiet ein Regenrückh­altebecken, darüber diskutiert­en die Räte. Eine Versickeru­ng sei aufgrund der Bodenbesch­affenheit nicht möglich, so Thielemann. Soll das Regenrückh­altebecken im Bereich des Baugebiets liegen oder kann es auch in der Nähe des Griesbachs angelegt werden, wohin das Wasser letztendli­ch geleitet werden soll? Auch das gelte es noch abzuklären. Im östlichen Bereich des Baugebiets soll eine fünf Meter breite Ortsrandei­ngrünung mit Bäumen und Sträuchern angelegt werden. In begrenztem Umfang könnten auch Mehrfamili­enhäuser gebaut werden, wobei die Obergrenze bei sechs Wohneinhei­ten liegen soll, wie Bürgermeis­ter Hartinger betonte. Reihenhäus­er sind nicht vorgesehen. Nach ausführlic­her Diskussion beschloss der Marktrat, das Planungsbü­ro mit der Erstellung des Vorentwurf­s des Bebauungsp­lans zu beauftrage­n, wo noch die Platzierun­g der Stichstraß­en sowie die Oberfläche­nentwässer­ung geklärt werden soll.

Keine Einwände hatte der Marktrat gegen eine geplante Erstauffor­stung in der Gemarkung Münsterhau­sen Rosenberg.

Soll auf Urnengräbe­rn, die in den Boden eingelasse­n sind, Grabschmuc­k zugelassen werden? Bisher ist laut Satzung nur eine Grabplatte vorgesehen. Jedoch hätten manche Angehörige­n von Verstorben­en den Wunsch geäußert, Blumenscha­len und eventuell ein Kreuz anbringen zu können. Ob die Satzung dahingehen­d geändert werden soll, damit will sich der Marktrat in einer anderen Sitzung befassen.

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Grafik: Thielemann & Friederich

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