21 neue Bauplätze am Höhenweg
Marktgemeinderat Auf der Anhöhe im Osten von Münsterhausen können weitere Häuser errichtet werden. Viele offene Fragen hängen damit zusammen, wie das anfallende Regenwasser abgeleitet werden kann
Das Baugebiet „Höhenweg“auf der Anhöhe im Osten von Münsterhausen nimmt Konturen an. Hier sollen 21 neue Bauplätze ausgewiesen werden. Der Marktgemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit einem Vorentwurf zum Bebauungsplan. Zuvor war das Thema bereits im Bauausschuss behandelt worden (wir berichteten).
In der Marktratsitzung erläuterte Planer Günther Thielemann vom Büro Thielemann & Friderich aus Dinkelscherben den Planungsvorentwurf. Auf dem Gelände von rund 1,7 Hektar sind 21 Bauplätze vorgesehen. Im nördlichen Bereich könnte ein Regenrückhaltebecken angelegt werden. Laut Bürgermeister Robert Hartinger sei noch zu klären, inwieweit die umliegenden Kanäle noch zusätzlich aufnahmefähig seien. Beim Schmutzwasser sei dies laut Thielemann kein Problem, jedoch beim Regenwasser. Ob für das Oberflächenwasser auf jedem Baugrund Zisternen mit je zwei Kammern angelegt werden sollen oder für das gesamte Baugebiet ein Regenrückhaltebecken, darüber diskutierten die Räte. Eine Versickerung sei aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht möglich, so Thielemann. Soll das Regenrückhaltebecken im Bereich des Baugebiets liegen oder kann es auch in der Nähe des Griesbachs angelegt werden, wohin das Wasser letztendlich geleitet werden soll? Auch das gelte es noch abzuklären. Im östlichen Bereich des Baugebiets soll eine fünf Meter breite Ortsrandeingrünung mit Bäumen und Sträuchern angelegt werden. In begrenztem Umfang könnten auch Mehrfamilienhäuser gebaut werden, wobei die Obergrenze bei sechs Wohneinheiten liegen soll, wie Bürgermeister Hartinger betonte. Reihenhäuser sind nicht vorgesehen. Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Marktrat, das Planungsbüro mit der Erstellung des Vorentwurfs des Bebauungsplans zu beauftragen, wo noch die Platzierung der Stichstraßen sowie die Oberflächenentwässerung geklärt werden soll.
Keine Einwände hatte der Marktrat gegen eine geplante Erstaufforstung in der Gemarkung Münsterhausen Rosenberg.
Soll auf Urnengräbern, die in den Boden eingelassen sind, Grabschmuck zugelassen werden? Bisher ist laut Satzung nur eine Grabplatte vorgesehen. Jedoch hätten manche Angehörigen von Verstorbenen den Wunsch geäußert, Blumenschalen und eventuell ein Kreuz anbringen zu können. Ob die Satzung dahingehend geändert werden soll, damit will sich der Marktrat in einer anderen Sitzung befassen.