Einbruchserie in Dillingen geklärt
Polizeireport Zwei polizeibekannte Männer konnten jetzt ermittelt werden
Einbrüche hat jetzt die Polizei aufgeklärt. Unbekannte hatten zwischen dem 7. und 9. April die Glasfüllung der Notausgangstür zu einer Behindertenwerkstatt am Georg-Schmid-Ring in Dillingen eingeschlagen. Sie stiegen in das Gebäude ein, wuchteten im Innern einen Kaffee- und einen Getränkeautomaten auf und stahlen das darin befindliche Bargeld. Zwischenzeitlich konnten die Täter ermittelt werden. Es handelt sich um einen polizeibekannten 30-Jährigen und einen 25-jährigen Mittäter. Beide haben laut Polizei die Tat gestanden. Der 30-Jährige wurde dem Haftrichter vorgeführt und anschließend in eine JVA gebracht (U-Haft). Der 25-Jährige wurde nach seiner Vernehmung auf freien Fuß gesetzt, wie die Polizei mitteilt.
Im Zusammenhang mit der Festnahme konnten weitere Straftaten geklärt werden. Die beiden Täter schlugen in der Nacht zum 8. April in Dillingen die Glastür zu einer Behindertenwerkstatt an der Bleichstraße ein. Sie drangen in die Werkstatt ein und wuchteten einen Kaffeeautomaten auf. Sie entwendeten daraus die Münzbehälter mit rund 70 Euro Bargeld. Beim Einbruch entstand laut Polizei ein Sachschaden von circa 500 Euro. Bei der Vernehmung stellte sich heraus, dass sie zweimal in die Behindertenwerkstatt am Georg-Schmid-Ring eingebrochen hatten. Aus dem Geständnis der beiden ergab sich, dass sie zunächst in der Nacht vom 7. auf den 8. April eingestiegen waren. In dieser Nacht hatten sie es aber nur geschafft, den Kaffee- und nicht den Getränkeautomaten aufzubrechen. In der Nacht zum 9. April drangen sie über die am Vortag beschädigte Tür erneut ein und wuchteten auch den Getränkeautomaten auf. An diesem Sonntag zwischen 23 und 23.55 Uhr zertrümmerten die beiden eine Fensterscheibe zur Wäscherei der Behindertenwerkstatt am Georg-Schmid-Ring und stiegen ins Gebäude ein. Im Büro brachen sie die Schiebetüren eines Schranks auf und stahlen aus einer dort abgestellten Kasse 300 Euro Wechselgeld. Sie richteten dabei einen Sachschaden von rund 500 Euro an. (zg)