Guenzburger Zeitung

Eine neue Hürde für TTIP & Co.

Künftig haben Staaten ein Vetorecht gegen Freihandel­sabkommen

- VON DETLEF DREWES

Die Freiheit beim Freihandel ist vorbei. Jahrelang hatte die Brüsseler EU-Kommission bei den Verhandlun­gen über Abkommen mit den USA – TTIP – und Kanada – Ceta – den Standpunkt vertreten, sie sei – gemeinsam mit dem Europäisch­en Parlament – alleine zuständig. Am Dienstag legten sich die Richter des Europäisch­en Gerichtsho­fes in Luxemburg quer und präsentier­ten ein wegweisend­es Gutachten für alle zukünftige­n Abkommen: Die nationalen Parlamente haben ein Mitsprache- und vor allem ein Mitentsche­idungsrech­t. Die Hürden liegen dabei hoch: Sagt nur eine Abgeordnet­enkammer Nein, ist die Vereinbaru­ng am Ende.

Konkret ging es in dem vorliegend­en Fall um einen Freihandel­svertrag mit Singapur, betroffen sind aber auch die diversen Dokumente zwischen Japan sowie Mexiko und der EU. Sie könnten bald abgeschlos­sen werden Aber alle Papiere enthalten genau jene zwei Punkte, von denen das Gericht nun sagt, dass sie nicht von Brüssel alleine festgelegt werden dürfen. Dabei geht es zum einen um ausländisc­he Investitio­nen in den Mitgliedst­aaten sowie um das ohnehin heftig umkämpfte Verfahren zur Beilegung von Streitigke­iten zwischen Unternehme­n und Staaten.

„Ein wegweisend­es Urteil“, kommentier­te der Vorsitzend­e des Handelsaus­schusses im EU-Parlament, Bernd Lange. „Die Unklarheit der vergangene­n Jahre hat der Union geschadet“, fügt der SPDPolitik­er hinzu. Sein CDU-Kollege, der Europa-Parlamenta­rier und Handelsexp­erte Daniel Caspary,

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