Verfüllung der Grube war rechtens
Gerichtlicher Erfolg der Marktgemeinde
Nach der jüngsten Niederlage vor dem Verwaltungsgericht gegen das Entsorgungsunternehmen Hörger (wir berichteten) dürfte der gestrige Gerichtserfolg Balsam auf der Seele von Bürgermeister Hans Reichhart sein: In der mündlichen Verhandlung Kommune gegen Freistaat teilte das Gericht die Auffassung der Marktgemeinde, dass eine Abbaugenehmigung für die Grube am Dürren Berg vorlag und Letztere stets korrekt verfüllt worden war.
Als Eigentümerin der Grube bei Freihalden hat die Kommune seit circa 2010 die Genehmigung dort Erdaushub, der aus dem Gewerbegebiet stammt, zu lagern. Zwischenzeitlich hatte das Wasserwirtschaftsamt jedoch die Genehmigung widerrufen, die Ablagerung gewisser Stoffe wie Torf sei nicht rechtens.
Gert Guggemos, Rechtsanwalt der Gemeinde, ackerte die Unterlagen durch und fand heraus, dass die Genehmigung sehr wohl auch Torf umfasste, dass die Gemeinde also in der Vergangenheit keine Fehler beim Verfüllen begangen hatte. Das Verwaltungsgericht, unter Vorsitz von Beate Schabert-Zeidler, sah dies gestern genauso, das endgültige Urteil wird noch per Post zugeschickt. Hans Reichhart atmete auf: „Wir sind vollauf zufrieden. Das Wichtigste war, zu wissen, dass wir alles richtig gemacht haben.“Mit dem Problem, dass nach neuen Standards der organische Anteil des Erdaushubs eine gewisse Grenze nicht überschreiten darf, kämpfen offensichtlich viele Kommunen Westschwabens. „Da sind wir nur ein kleines Licht“, so Reichhart. (hva)