Wenn der Nachwuchs ins Krankenhaus muss
Recht Sind die Kinder noch klein, wollen Eltern sie meist begleiten. Wann die Krankenkasse dafür aufkommt
Das Kind ist krank, muss plötzlich ins Krankenhaus. Das ist nervenaufreibend für die Eltern. Neben vielen Sorgen bewegt sie eine Frage: Können sie bei ihrem Kind bleiben und sich auch in der Klinik um den Nachwuchs kümmern? Und zahlt die Krankenkasse für diesen Aufenthalt?
Die Antwort: in einigen Fällen. Zum Beispiel dann, wenn zu erwarten ist, dass das Kind ohne die Mutter, den Vater oder einen anderen Angehörigen Verhaltensstörungen zeigt. Wenn ein Arzt bescheinigt, dass die Anwesenheit der Begleitperson erforderlich ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Das gilt insbesondere bei Kleinkindern, die noch nicht spre- können. Die sogenannte Mitaufnahme ist aber grundsätzlich nicht an eine Altersgrenze für das kranke Kind gebunden, kann also zum Beispiel auch bei einem jugendlichen Behinderten „medizinisch angezeigt“sein.
Die Krankenkassen sind in diesen Fällen außerdem verpflichtet, während der Dauer des Aufenthalts auch die Kosten einer für den Familienhaushalt erforderlichen Haushaltshilfe zu übernehmen, die während des Krankenhausaufenthalts weitere Kinder der oder des Versicherten betreut, die noch nicht zwölf Jahre oder behindert sind. Und sollte ein erwerbstätiger Elternteil sein Kind im Krankenhaus betreuen, der dafür unbezahlten Ur- laub genommen hat, so wird ihm auch dieser Verdienstausfall ersetzt.
All dies gilt für gesetzlich Krankenversicherte (AOK, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkrankenkassen, Knappschaft-Bahn-See). Die Krankenkassen springen nach einer ung und Pflege lernt und außerdem angeleitet wird, zu Hause krankengymnastische oder beschäftigungs-/sprachtherapeutische Übungen mit dem Kind selbstständig durchzuführen.
Für den Normalfall gilt: Die Unterbringung und Verpflegung der begleitenden Person im Krankenhaus finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu 45 Euro am Tag. Bei Kindern, die das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geschieht das „ohne Aufwand“, also ohne dass ein Nachweis erbracht werden muss. Für ältere Kiner muss der Arzt bestätigen, dass die Anwesenheit eines Elternteils im Krankenhaus notwendig ist.
Ob der zusätzliche Klinikaufenthalt eines Elternteils auch von einer privaten Krankenversicherung finanziert wird, richtet sich nach dem individuell vereinbarten Tarif. Dafür sind verschiedene Modelle denkbar. Im Regelfall wird aber – wie bei den gesetzlichen Krankenversicherungen – auf die medizinische Notwendigkeit verwiesen, mit der die Mitaufnahme einer erwachsenen Person begründet wird.
ist unser Experte rund ums Recht. Der Fachjournalist befasst sich seit fast 20 Jahren mit Verbraucherfragen.