Ein guter Tag für Atomkonzerne
Beschluss Energie-Riesen setzen auf Entschädigung. Warum das Verfassungsgericht die Brennelemente-Steuer zu Fall bringt
Karlsruhe Die Atomkonzerne dürfen darauf hoffen, vom Bund insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro gezahlter Steuern auf Brennelemente zurück zu bekommen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die von 2011 bis 2016 kassierte Steuer am Mittwoch für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit das Gesetz rückwirkend für nichtig. Geklagt hatte auch die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW). Damit ist ein Zustand hergestellt, als ob es die Steuer niemals gegeben hätte. Die Begründung: Der Bund habe gar nicht die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass einer solchen Abgabe gehabt. (Az. 2 BvL 6/13)
Die Aussicht auf Erstattung der Milliarden-Summen beflügelte die Aktien von Eon und RWE. RWEPapiere schnellten deutlich nach oben, mehr hatten sie zuletzt Mitte 2015 gekostet. Die Anteilsscheine von Eon stiegen auch spürbar.
Für die Bundesregierung ist die Entscheidung eine Niederlage. Denn die Richter hätten trotz Bedenken darauf verzichten können, das Gesetz rückwirkend zu kippen. Bei Steuern kommt das durchaus vor, denn das eingenommene Geld ist mit großer Wahrscheinlichkeit bereits ausgegeben. DieBrenn elementes teuer aber sei„ von Anfang an mit erheblichen finanz verfassungsrechtlichen Unsicherheiten“ belastet gewesen, heißt es. Darauf hätte man sich niemals verlassen dürfen.
Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Für den Energiekonzern Eon summierte sich das nach eigener Auskunft über die sechs Jahre auf 2,85 Milliarden Euro. Dazu fordert Eon 450 Millionen Euro Zinsen, also insgesamt 3,3 Milliarden Euro. RWE rechnet damit, 1,7 Milliarden Euro zurückzubekommen. Bei EnBW sind es 1,44 Milliarden Euro. Der schwedische Konzern Vattenfall hat seit der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr am Netz.
Laut Bundesfinanzministerium hat die Steuer insgesamt 6,285 Milliarden Euro in die Staatskasse gespült. Wegen des bevorstehenden Ausstiegs aus der Atomkraft war sie von Anfang an befristet.
Die Kraftwerksbetreiber waren gegen die Steuer Sturm gelaufen und hatten die Bescheide vor verschiedenen Finanzgerichten angefochten, mal mehr, mal weniger erfolgreich. In Hamburg hatten die Richter grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Nach einer Klage von Eon setzten sie deshalb 2013 das Verfahren aus und legten die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle kommt nun zum gleichen Ergebnis. Das hat mit der Steuersystematik zu tun: Der Berliner Gesetzgeber, so die Begründung, kann nicht irgendwelche Steuern erfinden, sondern nur solche einführen, die im Grundgesetz vorgesehen sind. Die Atomsteuer passe nicht in diese Ordnung. (dpa)