Staatliches Geld für Haus und Wohnung
Wohnbauförderung Darlehen nehmen in erster Linie junge Familien und Behinderte in Anspruch. Worauf zu achten ist
Bayern unterstützt mit gezielten Förderangeboten Bauherren und Investoren dabei, dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Gefördert werden der Bau oder Kauf von Wohneigentum sowie der Um- und Neubau von Mietwohnungen. 28 Millionen Euro Wohnraumfördermittel hat die Regierung von Schwaben heuer im ersten Halbjahr dafür bereits eingesetzt. Mit den zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von 21 Millionen Euro können nun weitere Bauherren mit der staatlichen Unterstützung rechnen. Damit stehen für Schwaben (ohne Stadt Augsburg) 2017 insgesamt 30 Prozent mehr Wohnraumfördermittel zur Verfügung als im Vorjahr, meldet die Regierung von Schwaben.
Zwar ist der niedrige Zins beim Bau oder Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung durchaus ein Vorteil. Aber die Baupreise haben in den vergangenen Jahren kräftig angezogen, die Anschaffungskosten sind stetig gestiegen. Auch aus diesem Grund ist die Wohnraumförderung gefragt. Alexandra Buresch ist im Landratsamt Günzburg eine von zwei Mitarbeiterinnen, die Interessierte berät. Sie und ihre Kollegin haben im ersten Halbjahr über 200 solcher Gespräche geführt. Buresch nennt drei Programme, die staatlich unterstützt werden. Die ersten beiden betreffen in der Hauptsache junge Familien, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten. Diese sind abhängig von der Personenzahl. So liegt die Einkommensgrenze (bereinigtes Bruttoeinkommen) für drei Personen bei 36500 Euro, für vier Personen bei 44000 Euro. Eine weitere Hürde ist die erlaubte Wohnfläche (z. B. bei drei Personen 115 Quadratmeter, bei vier Personen 130 Quadratmeter) und die für die Förderung zulässige Grundstücksgröße. Nicht nur Neubauten, sondern auch Käufe bestehender Objekte können mit einem staatlichen Darlehen entsprechend unterstützt werden. „Wir sind Info- und Vermittlungsstelle“, sagt Buresch über ihre Aufgabe.
Das dritte Förderprogramm schließlich betrifft in erster Linie ältere Menschen mit einer Behinderung oder einer Einschränkung. Für Anpassungen in der Wohnung oder im Haus wie dem Umbau des Bades oder dem Einbau eines Treppenlifts können einmalig bis zu 14000 Euro zur Verfügung gestellt werden – sofern die Voraussetzungen stimmen. Das leistungsfreie Darlehen wird nach fünf Jahren ordnungsgemäßer Verwendung erlassen (Schenkung).
OAlexandra Buresch, Telefon 08221/95 303 (Buchstaben A K), Edda Zeller 08221/95 304 (Buchsta ben L Z). Eine intensive Beratung ist nur mit Terminvereinbarung möglich.