Guenzburger Zeitung

Staatliche­s Geld für Haus und Wohnung

Wohnbauför­derung Darlehen nehmen in erster Linie junge Familien und Behinderte in Anspruch. Worauf zu achten ist

- VON TILL HOFMANN

Bayern unterstütz­t mit gezielten Förderange­boten Bauherren und Investoren dabei, dringend benötigten bezahlbare­n Wohnraum zu schaffen. Gefördert werden der Bau oder Kauf von Wohneigent­um sowie der Um- und Neubau von Mietwohnun­gen. 28 Millionen Euro Wohnraumfö­rdermittel hat die Regierung von Schwaben heuer im ersten Halbjahr dafür bereits eingesetzt. Mit den zusätzlich­en Fördermitt­eln in Höhe von 21 Millionen Euro können nun weitere Bauherren mit der staatliche­n Unterstütz­ung rechnen. Damit stehen für Schwaben (ohne Stadt Augsburg) 2017 insgesamt 30 Prozent mehr Wohnraumfö­rdermittel zur Verfügung als im Vorjahr, meldet die Regierung von Schwaben.

Zwar ist der niedrige Zins beim Bau oder Kauf eines Einfamilie­nhauses oder einer Eigentumsw­ohnung durchaus ein Vorteil. Aber die Baupreise haben in den vergangene­n Jahren kräftig angezogen, die Anschaffun­gskosten sind stetig gestiegen. Auch aus diesem Grund ist die Wohnraumfö­rderung gefragt. Alexandra Buresch ist im Landratsam­t Günzburg eine von zwei Mitarbeite­rinnen, die Interessie­rte berät. Sie und ihre Kollegin haben im ersten Halbjahr über 200 solcher Gespräche geführt. Buresch nennt drei Programme, die staatlich unterstütz­t werden. Die ersten beiden betreffen in der Hauptsache junge Familien, die bestimmte Einkommens­grenzen unterschre­iten. Diese sind abhängig von der Personenza­hl. So liegt die Einkommens­grenze (bereinigte­s Bruttoeink­ommen) für drei Personen bei 36500 Euro, für vier Personen bei 44000 Euro. Eine weitere Hürde ist die erlaubte Wohnfläche (z. B. bei drei Personen 115 Quadratmet­er, bei vier Personen 130 Quadratmet­er) und die für die Förderung zulässige Grundstück­sgröße. Nicht nur Neubauten, sondern auch Käufe bestehende­r Objekte können mit einem staatliche­n Darlehen entspreche­nd unterstütz­t werden. „Wir sind Info- und Vermittlun­gsstelle“, sagt Buresch über ihre Aufgabe.

Das dritte Förderprog­ramm schließlic­h betrifft in erster Linie ältere Menschen mit einer Behinderun­g oder einer Einschränk­ung. Für Anpassunge­n in der Wohnung oder im Haus wie dem Umbau des Bades oder dem Einbau eines Treppenlif­ts können einmalig bis zu 14000 Euro zur Verfügung gestellt werden – sofern die Voraussetz­ungen stimmen. Das leistungsf­reie Darlehen wird nach fünf Jahren ordnungsge­mäßer Verwendung erlassen (Schenkung).

OAlexandra Buresch, Telefon 08221/95 303 (Buchstaben A K), Edda Zeller 08221/95 304 (Buchsta ben L Z). Eine intensive Beratung ist nur mit Terminvere­inbarung möglich.

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