Die heimischen Steinmetze sind gefordert
Friedhofsordnung Ab sofort sind Grabsteine aus „ausbeuterischer Kinderhand“verboten
Günzburg In eine Vorreiterrolle schlüpft erneut die Stadt Günzburg. Als erste Kleinstadt in Bayern hat sie sich eine neue Friedhofsordnung gegeben, durch die Grabsteine aus „ausbeuterischer Kinderarbeit“verboten werden. Was in der Theorie gut klingt, ist in der Praxis nicht ganz einfach um- und durchzusetzen.
Vor gut vier Jahren hatte der Stadtrat beschlossen, dass sich Günzburg der europaweiten Kampagne „Fair-Trade-Stadt“anschließt. Vereinbart wurde seinerzeit, dass die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit verzichtet. Die GBL hatte damals beantragt, in die Produktliste auch Grabsteine aufzunehmen, die etwa in China von Kindern unter unmenschlichen Bedingungen gehauen werden.
Entsprechend freute sich GBLRätin Birgit Rembold, dass ihr Antrag in die neue Friedhofsordnung aufgenommen wurde. Die neue Günzburger Verordnung basiert auf einer Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages. Die ist in § 18 Absatz 2 eher windelweich formuliert, wie UWB-Rätin Monika Küchle bei der Lektüre festgestellt hat. Dort – und damit in der neuen Günzburger Verordnung – heißt es: „Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit“ hergestellt worden sind. Monika Küchle: „Schlimme Formen der Kinderarbeit wären demnach erlaubt.“Ordnungsamtsleiter Georg Weishaupt erwiderte, die Mustersatzung sei in dieser Weise formuliert worden, um im Zweifelsfall rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Birgit Rembold und SPD-Rat Siegfried Ranz werteten die neue Verordnung nicht zuletzt als Appell an die heimischen Steinmetze und die Bürger, auf Grabsteine aus Kinderhand zu verzichten, wo immer das erkennbar sei. Letztliche Sicherheit gebe es nie. Auch bei Fair-Trade-Produkten aus dem Lebensmittelbereich sei nie restlos klar, ob Kinderhand missbraucht werde. Birgit Rembold: „Es geht darum, das Bewusstsein zu schärfen und an die Bürger zu appellieren.“
Dritte Bürgermeisterin Ruth Niemetz (CSU) stellte klar, dass alte Grabsteine, die womöglich von Kindern in China oder anderen Ländern gehauen wurden, von der neuen Verordnung nicht betroffen sind und weiter auf dem Friedhof belassen werden können. Bei der Auflösung eines Grabes könnten die alten Steine auch für ein neues Grab umgearbeitet werden. (kai)