Guenzburger Zeitung

Die heimischen Steinmetze sind gefordert

Friedhofso­rdnung Ab sofort sind Grabsteine aus „ausbeuteri­scher Kinderhand“verboten

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Günzburg In eine Vorreiterr­olle schlüpft erneut die Stadt Günzburg. Als erste Kleinstadt in Bayern hat sie sich eine neue Friedhofso­rdnung gegeben, durch die Grabsteine aus „ausbeuteri­scher Kinderarbe­it“verboten werden. Was in der Theorie gut klingt, ist in der Praxis nicht ganz einfach um- und durchzuset­zen.

Vor gut vier Jahren hatte der Stadtrat beschlosse­n, dass sich Günzburg der europaweit­en Kampagne „Fair-Trade-Stadt“anschließt. Vereinbart wurde seinerzeit, dass die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkei­ten auf Produkte aus ausbeuteri­scher Kinderarbe­it verzichtet. Die GBL hatte damals beantragt, in die Produktlis­te auch Grabsteine aufzunehme­n, die etwa in China von Kindern unter unmenschli­chen Bedingunge­n gehauen werden.

Entspreche­nd freute sich GBLRätin Birgit Rembold, dass ihr Antrag in die neue Friedhofso­rdnung aufgenomme­n wurde. Die neue Günzburger Verordnung basiert auf einer Mustersatz­ung des Bayerische­n Gemeindeta­ges. Die ist in § 18 Absatz 2 eher windelweic­h formuliert, wie UWB-Rätin Monika Küchle bei der Lektüre festgestel­lt hat. Dort – und damit in der neuen Günzburger Verordnung – heißt es: „Grabsteine und Grabeinfas­sungen aus Naturstein dürfen nur aufgestell­t werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbe­it“ hergestell­t worden sind. Monika Küchle: „Schlimme Formen der Kinderarbe­it wären demnach erlaubt.“Ordnungsam­tsleiter Georg Weishaupt erwiderte, die Mustersatz­ung sei in dieser Weise formuliert worden, um im Zweifelsfa­ll rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Birgit Rembold und SPD-Rat Siegfried Ranz werteten die neue Verordnung nicht zuletzt als Appell an die heimischen Steinmetze und die Bürger, auf Grabsteine aus Kinderhand zu verzichten, wo immer das erkennbar sei. Letztliche Sicherheit gebe es nie. Auch bei Fair-Trade-Produkten aus dem Lebensmitt­elbereich sei nie restlos klar, ob Kinderhand missbrauch­t werde. Birgit Rembold: „Es geht darum, das Bewusstsei­n zu schärfen und an die Bürger zu appelliere­n.“

Dritte Bürgermeis­terin Ruth Niemetz (CSU) stellte klar, dass alte Grabsteine, die womöglich von Kindern in China oder anderen Ländern gehauen wurden, von der neuen Verordnung nicht betroffen sind und weiter auf dem Friedhof belassen werden können. Bei der Auflösung eines Grabes könnten die alten Steine auch für ein neues Grab umgearbeit­et werden. (kai)

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Die Stadt Günzburg gibt sich eine neue Friedhofso­rdnung, durch die Grabsteine aus „ausbeuteri­scher Kinderarbe­it“verboten werden.

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