Die letzte formale Hürde genommen
Anbau 2018 könnten die Bagger beim Alten- und Pflegeheim der Heilig-Geist-Spitalstiftung anrollen – vorausgesetzt, es tauchen keine Überraschungen im Boden auf
Günzburg Wenn alles glattgeht, kann im kommenden Jahr der Spatenstich vollzogen werden. Der Stadtrat hat einstimmig die letzte formale Hürde für den lange geplanten Erweiterungsbau beim Alten- und Pflegeheim der Heilig-Geist-Spitalstiftung genommen.
Wie mehrfach berichtet, erhält das Alten- und Pflegeheim im Bereich Wagnergasse/Spitalgasse einen neuen Anbau. Damit sollen vor allem mehr Einzelzimmer geschaffen werden, auch der pflegerische Bereich soll optimiert werden. Diese Vorhaben seien nicht nur „dringend erforderlich“und gesetzlich geboten, sondern auch ein „Meilenstein“, sagte CSU-Rat Thomas Ermer.
Die Baupläne waren vom 18. April bis 19. Mai öffentlich ausgelegt worden. Nennenswerte Anregungen oder Bedenken waren weder von Privatpersonen noch von den sogenannten Trägern öffentlicher Belange vorgetragen worden. Mit einer Ausnahme. Das Landesamt für Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege hat den Neubau grundsätzlich abgelehnt. Begründung: In dem Bereich sei mit wertvollen Relikten aus römischer, mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Zeit zu rechnen. Diese denkbaren Kulturschätze müssten im Boden belassen werden.
„Wir müssen dort bauen“, betonte nicht nur Thomas Ermer. „Es gibt keine Alternative.“Auf Nachfrage von SPD-Rat Manfred Büchele erklärte Stadtbaumeister Georg Dietze, es sei theoretisch durchaus möglich, dass der Neubau verzögert wird, sollten bei den Aushubarbeiten Funde aus der knapp 2000-jäh- rigen Geschichte Günzburgs gemacht werden. Dann hätten zunächst die Archäologen das Sagen. Ähnlich wie auf dem benachbarten Lutz-Areal, bei dessen Bebauung die Reste eines gewaltigen Handelslagers aus römischer Zeit gefunden worden waren. Unabhängig davon aber blieb im Stadtrat die Hoffnung, dass nach dem Spatenstich rasch mit dem Ausbau des Alten- und Pflegeheims begonnen werden kann. Einstimmig wurde der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.