Nach Betrug mit Anhängern muss der Angeklagte sitzen
Gelernter Kaufmann aus dem Landkreis prellt Lieferanten um mehr als 11000 Euro. Seine wirtschaftlichen Verhältnisse erweisen sich als desaströs
Ein gelernter Kaufmann aus dem Landkreis prellt Lieferanten um mehr als 11 000 Euro. Jetzt muss er ins Gefängnis.
Günzburg Dass diese Gerichtsverhandlung kein gutes Ende nehmen würde für den Angeklagten, war Pflichtverteidiger Marc Schneider von Beginn an klar. Dazu brachte der Mann zu viele Vorbelastungen mit. Die Anklage, die ihn vor das Günzburger Schöffengericht geführt hatte, listete sechs Betrugsfälle auf, bewusst und gewerbsmäßig begangen. Und so bat der Verteidiger nach der Anklageverlesung um ein Gespräch mit dem Gericht, das zu einer Verständigung führte und den Prozess deutlich verkürzte.
Der Angeklagte räumte alle Vorwürfe voll umfänglich ein, in der Hoffnung, damit ein mildes Urteil zu erreichen. Immerhin drohten dem gelernten Kaufmann bis zu zehn Jahre Haft. Vor Gericht stand er nun, weil er mit seinem Internethandel seinen Lieferanten um mehr als 11 000 Euro geschädigt hatte, indem er für seinen Internetshop Waren beim Hersteller bestellte, diese weiterverkaufte, aber nicht bezahlte. Auch die Kundenseite hatte der inzwischen aus dem südlichen Landkreis verzogene Mittfünfziger betrogen und war dafür bereits im vergangenen Jahr verurteilt worden.
Seine Masche: Er bestellte bei einer Schweizer Firma Fahrradanhänger und Zubehör. Die ersten Bestellungen wurden beglichen, doch dann blieben die Zahlungen fast gänzlich aus, lediglich kleinere Rechnungsbeträge wurden bezahlt, erklärte der Vertreter der geschädigten Firma, der aus dem schweizerischen Romanshorn angereist war. Da sein Unternehmen ein Zahlungsziel von 30 Tagen einräume, das Gros der Bestellungen aber innerhalb weniger Tage einging, konnte die Seriosität des Kaufmanns nicht überprüft werden, erläuterte der Schweizer, warum dem betrügerischen Kunden immer weiter Waren geliefert wurden.
Mit seinem kriminellen Geschäftsmodell erschwindelte sich der Angeklagte rund 6000 Euro in die private Kasse. Die brauchte er zum Leben. Dass es dennoch nur für ein bescheidenes Leben für ihn und seine Familie mit zwei kleinen Kindern reichte, werteten Anklage und Gericht zu seinen Gunsten. Doch das Strafregister wies den Mann als notorischen Betrüger aus.
Als Richterin Franziska Braun den Auszug aus dem Zentralregister verlas, wollte ihr fast die Stimme versagen. Die Liste führte nicht weniger als 15 Einträge auf, fast ausschließlich Betrugsdelikte. Der letzte war eine Verurteilung mit Freiheitsstrafe 2016. Dabei ging es um die 13 Betrugsfälle 2015, in denen der Angeklagte die Kunden seines Internetladens geneppt hatte. Dieses Verfahren stand in engem Zusammenhang mit den nun verhandelten sechs Fällen, weshalb die Justiz eine Zusammenlegung der Strafen aus beiden Verfahren vornahm. Die Anklagevertretung forderte zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung, den Wertersatz für die Geschädigten und die Übernahme der Kosten des Verfahrens. Verteidiger Schneider argumentierte, auch ein Jahr und acht Monate stellten eine angemessene Strafe dar, da sein Mandant erst mit der Betrugsmasche begonnen hatte, als das Kartenhaus seines Internethandels zusammengebrochen war.
Immerhin ist der Angeklagte mit 600 000 Euro extrem hoch verschuldet, hat keinerlei Werte oder Rücklagen und lebt von Arbeitslosengeld II. Dennoch habe er sich seit 2015 nichts mehr zuschulden kommen lassen.
Das Schöffengericht unter Richterin Braun, die die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten als desaströs bezeichnete, schloss sich in seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Eine Aussetzung der Freiheitsstrafe auf Bewährung kam, darin waren sich alle Prozessbeteiligten einig, aufgrund der ungünstigen Sozialprognose und einer bereits nicht durchgehaltenen Bewährungsauflage nicht infrage.