Laufzeit zehn Jahre
2017 werden die ersten ungültig
Eigentümer, die vor zehn Jahren ein Bestandsgebäude gekauft oder neu vermietet haben, müssen sich in diesem Jahr unter Umständen um einen neuen Energieausweis kümmern. Darauf weist der Verband Haus & Grund Rheinland hin. Seit 2007 muss auch für Bestandsgebäude bei Verkauf oder Neu-Vermietung ein solcher Ausweis vorliegen. Dieser ist zehn Jahre gültig. Folglich laufen die ersten dieser Ausweise in diesem Jahr aus.
Eigentümer müssen aber nicht sofort tätig werden. Einen neuen Energieausweis brauchen sie nur, wenn sie ihr Gebäude verkaufen oder, ganz oder teilweise, neu vermieten. Da Neu-Vermietungen von Wohnungen auch kurzfristig anstehen können, sollten vor allem Vermieter jetzt prüfen, ob ihr Energieausweis noch gültig ist, rät der Verband.
Zu beachten ist: Neue Energieausweise müssen den Vorgaben der aktuellen Energiesparverordnung (EnEV) 2014, die 2016 ergänzt wurde, entsprechen. Neu ist unter anderem die Angabe einer Effizienzklasse. Außerdem haben sie inzwischen eine Registriernummer.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den wesentlich teureren Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis reicht den Angaben nach für Gebäude, die fünf oder mehr Wohnungen haben oder deren Bauantrag nach dem 11. November 1977 gestellt wurde. Für ältere Gebäude käme der Verbrauchsausweis nur infrage, wenn diese das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichten. Auf den Bedarfsausweis könne dagegen immer zurückgegriffen werden.