Wie alt ist Hussein K.?
Prozess gegen Flüchtling geht weiter
Freiburg Im Prozess um den Tod von Maria L. vor der Jugendkammer des Freiburger Landgerichts ist es am Dienstag um das Alter von Hussein K. gegangen – es ist mitentscheidend für die Höhe der Strafe.
Mitarbeiter der Jugendämter der Stadt Freiburg und des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald hatten nach eigenen Angaben keine Zweifel daran, dass der wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung angeklagte und geständige Afghane minderjährig war, als er in ihre Obhut kam. Deshalb habe es auch kein Verfahren zur Altersbestimmung gegeben. K. wurde als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingestuft. Der Jugendamtmitarbeiter, der ihn im Herbst 2015 begutachtete, bezeichnete den Afghanen als damals sehr auskunftsfreudig. Zweifel am von K. genannten Geburtsdatum 12.11.1999 habe das Jugendamt bei der „qualifizierten Inaugenscheinnahme“nicht gehabt: „Jugendliche Gesichtszüge“wurden konstatiert, „kein Adamsapfel und keine Brusthaare“. Das genügte, um K.s Altersangabe Glauben zu schenken.
Bei seiner Einreise nach Deutschland im November 2015 hatte dieser keine amtlichen Dokumente vorgelegt. Zweifel an seinem Alter tauchten erst nach seiner Festnahme im Dezember 2016 auf; die Tat hatte er im Oktober in Freiburg verübt. Zum Prozessauftakt räumte er ein, er sei 19 Jahre alt. Einem Gutachten zufolge ist er aber mindestens 22.