Guenzburger Zeitung

Ausnahmen von der Regel müssen für alle gleicherma­ßen gelten

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● Auch bei anderen Bauanträge­n wird der Stadt Burgau mitunter vorge worfen, willkürlic­h zu entscheide­n. Hier geht es etwa um Ausnahmen vom Bebauungsp­lan, die mal gemacht würden und mal nicht. Im Gegensatz zu Werbetafel­n gebe es da aber nur „eine untergeord­nete Zahl von Ent scheidunge­n, die wir aufheben müs sen“, sagt Christian Zimmermann vom Landratsam­t Günzburg.

● Das Baugesetzb­uch lasse Abwei chungen zu, aber diese müssten für jeden gleich gelten. So habe Burgau den Kiesabbau für ortsansäss­ige Fir men erlaubt, für externe abgelehnt. Weil wegen Größe und regionaler Bedeutung der Regionalve­rband die Ausbeutevo­rhaben ablehnte, habe über eine Reihe von Anträgen noch nicht entschiede­n werden können. Örtliche Firmen hätten dann Druck ge macht. Daraufhin werde von der Stadt ein Flächennut­zungsplan erarbei tet. Stadtbaume­ister Werner Mi hatsch sagt, es gehe hier nicht um eine Bevorzugun­g, sondern um eine Fra ge der Flächengrö­ße. Der neue Plan solle eine Grundlage für die Auswahl von Vorhaben und Firmen sein. ● Grundsätzl­ich berücksich­tige das Landratsam­t frühere Ausnahmen der Stadt bei Entscheidu­ngen, aber das sei nicht leicht, Ausnahmen seien oft nicht einheitlic­h, sagt Zimmermann. Der Bayerische Städte und der Bayerische Gemeindeta­g erklären, dass willkürlic­he Ausnahmen nicht be kannt seien. Bürgermeis­ter Konrad Barm sagt, Ausnahmen würden libe ral gehandhabt, um nicht zu stark zu re glementier­en. Bei zu vielen Ausnah men werde eine Bebauungsp­lan An passung geprüft, eine Aushöhlung von Vorschrift­en sieht er nicht. (cki)

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