Ausnahmen von der Regel müssen für alle gleichermaßen gelten
● Auch bei anderen Bauanträgen wird der Stadt Burgau mitunter vorge worfen, willkürlich zu entscheiden. Hier geht es etwa um Ausnahmen vom Bebauungsplan, die mal gemacht würden und mal nicht. Im Gegensatz zu Werbetafeln gebe es da aber nur „eine untergeordnete Zahl von Ent scheidungen, die wir aufheben müs sen“, sagt Christian Zimmermann vom Landratsamt Günzburg.
● Das Baugesetzbuch lasse Abwei chungen zu, aber diese müssten für jeden gleich gelten. So habe Burgau den Kiesabbau für ortsansässige Fir men erlaubt, für externe abgelehnt. Weil wegen Größe und regionaler Bedeutung der Regionalverband die Ausbeutevorhaben ablehnte, habe über eine Reihe von Anträgen noch nicht entschieden werden können. Örtliche Firmen hätten dann Druck ge macht. Daraufhin werde von der Stadt ein Flächennutzungsplan erarbei tet. Stadtbaumeister Werner Mi hatsch sagt, es gehe hier nicht um eine Bevorzugung, sondern um eine Fra ge der Flächengröße. Der neue Plan solle eine Grundlage für die Auswahl von Vorhaben und Firmen sein. ● Grundsätzlich berücksichtige das Landratsamt frühere Ausnahmen der Stadt bei Entscheidungen, aber das sei nicht leicht, Ausnahmen seien oft nicht einheitlich, sagt Zimmermann. Der Bayerische Städte und der Bayerische Gemeindetag erklären, dass willkürliche Ausnahmen nicht be kannt seien. Bürgermeister Konrad Barm sagt, Ausnahmen würden libe ral gehandhabt, um nicht zu stark zu re glementieren. Bei zu vielen Ausnah men werde eine Bebauungsplan An passung geprüft, eine Aushöhlung von Vorschriften sieht er nicht. (cki)