„Reichsbürger“will 250 000 Euro von Richter
Deshalb steht der Mann in Günzburg vor Gericht. Doch es ist eine schwierige Verhandlung
Günzburg Langmut hat der Direktor des Amtsgerichts Günzburg während der Verhandlung gegen einen Mann bewiesen, der angeklagt war, weil er an Richter Daniel Theurer eine Zahlungsaufforderung über 250 000 Euro geschickt hatte. Sie war mit der Drohung verbunden, eine Schadensersatzforderung zu erheben und ihn bei einer US-Einrichtung zu melden, wenn er nicht zahlt. Das führte dann zur Anklage wegen versuchter Erpressung.
Da der Angeklagte beim ersten Gerichtstermin nicht erschienen war, war Haftbefehl erlassen worden. Am 18. Januar war der Mann festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden. Zur Bewachung hatte Walter Henle nun ein knappes Dutzend Polizisten ins Gericht bestellt. Denn der Fall von Georgensgmünd, als ein „Reichsbürger“einen Polizisten erschossen hatte, habe die staatlichen Organe für die potenzielle Gefährlichkeit der Bewegung sensibilisiert, erläuterte er den jungen Polizisten nach der Verhandlung.
Mit den „Reichsbürgern“aber wollte der Angeklagte, der sich trotz eines ihm zugeteilten Pflichtverteidigers selbst vertreten wollte, nichts zu tun haben, erklärte er wortreich. Die gut einstündige Verhandlung absolvierte er auf seine eigene Bitte hin im Stehen. Seiner Forderung, die Verhandlung mitschneiden zu dürfen, kam Richter Henle nicht nach, da dies in der Strafgerichtsbarkeit nicht vorgesehen sei. Auch die regelmäßig wiederholte Aufforderung, nicht als „Herr“und mit Nachnamen angesprochen zu werden, sondern als „Mensch“und mit Vornamen, ignorierte Henle, ohne die Geduld zu verlieren. Diese wurde allerdings massiv auf die Probe gestellt. Der Angeklagte nutzte seine Position der Eigenverteidigung, um eine unendliche Rede wirrer politischer Vorstellungen zu halten. Damit wandte er sich nicht an das Gericht, sondern an die Polizisten und Besucher im Zuhörerraum.
Auf die Frage, ob er verstanden habe, weshalb er angeklagt sei und was ihm vorgeworfen werde, erhielt der Richter keine Antwort. Stattdessen behauptete der Angeklagte, der Euro sei kein Zahlungsmittel und mit der Geburtsurkunde sei der Mensch getötet und zur juristischen Person gemacht worden. Erklärungsversuche des Richters prallten am Angeklagten ab. Der redete sich in Rage, bestritt die Legitimation des Gerichts, um auch vor Beleidigungen der Institution und des Richters nicht haltzumachen. Henle befand, dass er über den wirr redenden Angeklagten kein Urteil sprechen könne. Er unterbrach die Verhandlung und beantragte ein medizinisches Gutachten, das feststellen soll, ob der Mann rechtsfähig ist. Mit einem neuen Haftbefehl aufgrund der Fluchtgefahr wurde der Prozess bis zum Vorliegen des Gutachtens ausgesetzt.
Der Angeklagte will sich als „Mensch“ansprechen lassen