Ein Zeit Puffer für umsteigende Passagiere
Ein Zubringerflug verspätet sich, der Passagier verpasst den Anschluss flug. Geht es nach dem Amtsgericht Hamburg, müssen Airlines den Passagieren am Flughafen einen zu sätzlichen Puffer zur Mindestum steigezeit von einer Stunde einräu men. In dem Fall ging es um einen Flug von Hamburg über London nach New York. Die Umsteigezeit in London betrug eine Stunde. Weil die Maschine in Hamburg mit 29 Mi nuten Verspätung startete, verpasste der Kläger seinen Flug in die USA und erreichte New York rund fünf Stunden verspätet. Er verlangte eine Entschädigung. Das Argument der Airline, die Verzögerung des Zubringers sei nicht zu verhindern ge wesen, wies das Gericht zurück. Es komme allein darauf an, was die Air line in London unternommen habe, um den verspäteten Passagier noch rechtzeitig zur Anschlussma schine zu bringen. Ein Zeitpuffer, der über die Mindestumsteigezeit von 60 Minuten hinausgeht, wäre für die Airline bei der Planung zumutbar gewesen. Eine Entschädigung sei rechtens. ((Az.: 22a C 59/16) (li)