Teilerfolg für die Kirche
Urteil zu Konfession von Mitarbeitern
Berlin Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Konfession bei der Einstellung von kirchlichen Mitarbeiten bestätigt nach Darstellung der Diakonie die Haltung der Kirchen in dieser Frage. Die Kirchen behielten das letzte Wort, wenn es darum gehe, ob sie für bestimmte Positionen eine Religionszugehörigkeit fordern dürfen. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht bleibe damit der wesentliche Faktor bei Abwägungsentscheidungen, erklärte Jörg Kruttschnitt, Rechtsvorstand des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung am Dienstag.
Das EuGH hatte zuvor entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern dürfen. Zur Bedingung dürfe eine Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit „objektiv geboten“sei und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe. Ob dies der Fall sei, müsse vor Gerichten überprüfbar sein. Das Evangelische
Religionszugehörigkeit nicht für jede Stelle entscheidend
Werk für Diakonie und Entwicklung hatte in einer Stellenausschreibung für eine befristete Referentenstelle für das Projekt „Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismuskonvention“die Zugehörigkeit zu einer protestantischen Kirche gefordert. Nach Angaben des Evangelischen Werks erfüllte die Bewerberin nicht die fachlichen Voraussetzungen für ein Vorstellungsgespräch. Dass sie nicht der Kirche angehörte, sei zweitrangig gewesen. Es sei ein Bewerber ausgewählt worden, der die fachlichen Voraussetzungen erfüllte einer christlichen Kirche angehört. Für die Position sei die Kirchenzugehörigkeit unabdingbar gewesen.
Die Gewerkschaft Verdi begrüßte das Urteil, wonach die Zugehörigkeit zu einer Konfession nur dann verlangt werden dürfe, wenn die auszuübende Tätigkeit direkt mit dem Glauben und der Verkündigung desselben zu tun hat. „Bei verkündigungsfernen Tätigkeiten gilt: Kirchliche Arbeitgeber dürfen bei Einstellungen ausschließlich die Qualifikation und Eignung berücksichtigen“, sagte Vorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Das ist jetzt auch gerichtlich überprüfbar.“
Das Urteil könnte für kirchliche Arbeitgeber erhebliche Auswirkungen haben. Nach Verdi-Angaben beschäftigen sie insgesamt etwa 1,5 Millionen Menschen. Die Diakonie ist mit mehr als 520000 hauptamtlich Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. In den Einrichtungen und Diensten der Caritas arbeiten rund 620000 Menschen beruflich.