Kommunalaufsicht sieht kein Fehlverhalten
Ein Landensberger Ratsmitglied hatte die Auftragsvergabe der Gemeinde für Architektenleistungen kritisiert
Landensberg Am Ende der vergangenen Gemeinderatssitzung in Landensberg hatte Gremiumsmitglied Johann Haas unter dem Punkt „Verschiedenes“mitgeteilt, dass er die Kommunalaufsicht am Landratsamt und den Landrat selbst wegen der Vergabe von Architektenleistungen für das Feuerwehrhaus im Ortsteil Glöttweng eingeschaltet habe Die Gemeinde habe nicht, wie vorgeschrieben, drei Angebote eingeholt und sich zudem für das teurere der beiden vorliegenden Angebote entschieden. Bürgermeister Sven Tull wies die Kritik zurück. Im Gespräch mit unserer Zeitung erläutert er, dass Architektenleistungen bis zu einer gewissen Höhe nicht ausgeschrieben werden müssten. Man könne das tun, sei dazu aber nicht verpflichtet, auch weil es gewisse personelle Ressourcen in der Verwaltung dafür brauche. Was den Preisunterschied angehe, komme dieser zustande, weil das teurere Angebot mehr Leistungen als das günstigere enthalte.
Haas habe das wissen müssen, schließlich sei er in den Sitzungen dabei gewesen und habe nur krankheitsbedingt gefehlt, als es zur Entscheidung kam. Tull findet es nicht gut, dass das Ratsmitglied nicht vorher auf ihn zugekommen sei. „Vielleicht will er das auch nicht verstehen oder er hat etwas gegen den Architekten. Ich finde das nicht ganz fair. Ich verwahre mich auch gegen den Vorwurf, dass die Verwaltung und der restliche Gemeinderat inkompetent sein sollen.“
Der Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Frank Rupprecht, bestätigt, dass es eine gewisse Schwelle für die Ausschreibung in diesem Fall gebe. Bis zu einer Höhe von 221 000 Euro netto müssten Architektenleistungen nicht ausgeschrieben werden, hier gehe es um 70 000 Euro netto.
Dem schließt sich die Kommunalaufsicht an. Geschäftsbereichsleiter Christoph Glöckler sagt auf Anfrage unserer Zeitung, dass der Fall ausgiebig geprüft worden sei. Die Gemeinde habe sich nicht falsch verhalten. Die genannte Wertgrenze sei korrekt angewandt worden und gelte nach dem europäischen Recht bei Kommunen für freiberufliche Leistungen, insbesondere bei Architekten. Bei staatlichen Stellen gebe es andere Vorgaben. Eine Gemeinde müsse nach dem allgemeinen Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit handeln. Sie tue sicherlich gut daran, mehr als zwei Angebote einzuholen, um schon gar nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, dass jemand bevorzugt werde. Aber es gebe hier eben keine Pflicht für drei Angebote, es werde nur empfohlen. Das werde das Landratsamt der Gemeinde auch noch so mitteilen.
Haas will sich damit jedoch noch nicht zufrieden geben. Wie er unserer Zeitung sagt, stehe im kommunalpolitischen Leitfaden für Gemeinderäte, dass drei Angebote Pflicht seien. Er habe das auch extra durch einen Anwalt prüfen lassen und der sehe es genauso. Er werde darüber noch mit dem Landratsamt diskutieren. Als Ratsmitglied habe er jedenfalls einen Eid geleistet, sparsam mit dem Geld der Bürger umzugehen. Mehrfach, so sagt Johann Haas, habe er im Vorfeld auf die Problematik hingewiesen, auch bei einer Bürgerversammlung sei sie zur Sprache gekommen. Da habe Bürgermeister Tull noch gesagt, es sei eine Selbstverständlichkeit, drei Angebote einzuholen. Sollte der Leitfaden jedoch falsch liegen, werde er sich an den Verlag wenden.