Fast alle Gräber werden teurer
Die Gemeinde Waldstetten erlässt eine neue Gebührensatzung. Die umfasst jetzt alle aktuellen Bestattungsformen. Das führt in einem Fall zu einer Senkung und zu Diskussionen
Waldstetten Nicht nur in Waldstetten ist der Friedhof für die Kommune ein Draufzahlgeschäft. Allerdings hat der Friedhof in der Marktgemeinde so viel Defizit eingebracht, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband die Notbremse gezogen hat. Bisher waren lediglich 13 Prozent der Kosten durch Gebühren gedeckt. Die Marktgemeinde Waldstetten erlässt deshalb eine neue Satzung mit höheren Friedhofsgebühren, die ab 1. Juli gelten. Damit soll eine Kostendeckung von 70 Prozent erreicht werden.
Stoff für Diskussionen lieferten in der Gemeinderatssitzung hauptsächlich die Urnennischen, die trotz der allgemeinen Gebührenerhöhung günstiger werden. Bisher wurden für eine Urnennische mit bis zu vier Urnenplätzen 40 Euro verlangt, nach der neuen Satzung sind es dann 31 Euro. Für Gemeinderat Rudolf Göppel war das unverständlich. Während auf der einen Seite „saftige Erhöhungen“(Göppel) von teilweise mehreren hundert Prozent auf die Bürger zukommen, sinken hier die Gebühren, kritisierte er.
Der CSU-Marktgemeinderat setzte sich vehement dafür ein, diese Gebühren wenigstens unverändert zu lassen, sie aber keinesfalls zu senken. Göppel wies mehrfach darauf hin, dass für Urnenbestattungen auf die Gemeinde noch Folgekosten zukommen, denn nach Ablauf der Ruhezeit muss für die Endbestattung der Asche gesorgt werden. Für eine würdevolle Endbestattung soll es dann einen mit einer Granitplatte gedeckten Schacht geben. So sei sichergestellt, sagte Hauptamtsleiterin Katja Müller, dass die Asche nach Ablauf der Ruhefrist „nicht irgendwo entsorgt werden muss.“
Weil die Ruhefrist für Urnengräber 15 Jahre beträgt, hat der Markt Waldstetten noch mehr als zehn Jahre Zeit, sich um einen solchen Schacht für die Endbestattungen von Aschekapseln zu kümmern. Gemeinderat Rudolf Göppel hob aber jetzt schon auf die Kosten ab, die der Bau eines solchen Schachts verursachen wird. Widerspruch bekam er vor allem vom stellvertretenden Bürgermeister Mathias Mader und von Bürgermeister Michael Kusch.
Der Marktgemeinderat habe die neuen Friedhofsgebühren in nichtöffentlicher Sitzung intensiv mit Kämmerer Michael Fritz beraten, sagte Kusch, und Zweiter Bürgermeister Mader wies darauf hin, dass man eine einheitliche Deckungsrate bei den Friedhofsgebühren anstrebe. Weiche man bei den Urnennischen von diesen 70 Prozent Kostendeckung ab, „dann treten wir uns selber ein bissle auf den Fuß“, warnte Mader. Kämmerer Michael Fritz erklärte im Gespräch mit unserer Zeitung zu den neuen Sätzen für Urnennischen: „Man macht nichts billiger, sondern man kalkuliert entsprechend.“Die bisher verlangten 40 Euro habe man – weil es Urnennischen in Waldstetten noch nicht lange gibt und sie naturgemäß in der aus dem Jahr 2002 stammenden Satzung nicht berücksichtigt sein konnten, in Anlehnung an die Ichenhauser Friedhofsgebühren festgesetzt. Die mit der neuen Satzung erreichte durchgehende Kostendeckung von 70 Prozent bezeichnet Fritz mit Blick auf die bisherige Kostendeckung von 13 Prozent als „ganz guten Mittelweg“. In vier Jahren steht die nächste Kalkulation an. Bis dahin gelten neue Nutzungsgebühren für das Leichenhaus und folgende Grabnutzungsgebühren pro Jahr (in Klammern die alten Sätze): Kinderreihengrab neun Euro (fünf Euro), Urnenreihengrab acht Euro (vier Euro), Urnenwahlgrabstätten 13 Euro (sechs Euro) und Urnennischen 31 Euro (40 Euro). Die jährliche Nutzungsgebühr für einstellige Grabstätten mit maximal zwei Bestattungen steigt von acht auf 23 Euro, für zweistellige Grabstätten von 13 auf 46 Euro und für dreistellige Grabstätten von 18 auf 69 Euro.