Nach Brandserie: Verdächtiger vor Gericht
Anklage wegen drei von gut 15 Fällen im Raum Günzburg
Günzburg Insgesamt gut 15 Fälle werden einer Brandserie zugeordnet, die von Dezember 2015 bis Ende August 2016 in Günzburg und der Umgebung Feuerwehr und Polizei beschäftigt hat. Nach einem Feuer in der Kreisstadt im Juni vor zwei Jahren war ein Mann vorübergehend festgenommen, kurze Zeit später aber freigelassen worden. Er wird sich am 10. Juli ab 9 Uhr beim Amtsgericht Günzburg wegen drei Fällen verantworten müssen, erklärt Gerichtssprecherin Iris Gross auf Anfrage unserer Zeitung. Sieben Zeugen und ein Sachverständiger werden bei der Verhandlung gehört.
Angeklagt ist der Mann, Jahrgang 1985, wegen Brandstiftung, Sachbeschädigung, Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung. Bei der ersten ihm zugeordneten Tat waren am 9. Mai 2016 mehrere Bäume und Sträucher im Bereich Günzburg, entlang der stillgelegten Bahnlinie zum Leipheimer Fliegerhorst, in Brand gesteckt worden, es geht um einen Schaden von 100 Euro. Am 19. Mai brannte ein Altpapiercontainer an der Sudetenstraße in Günzburg, hier geht es um 500 Euro Schaden. Auch soll der Mann einen Zeugen bedroht haben mit den Worten „Du Hurensohn, sei froh, dass ich meine Knarre nicht dabei habe“, sonst würde er ihn erschießen. Zudem soll er dafür verantwortlich sein, dass der Zeuge eine Kopfverletzung erlitt. Am 23. Juni wurden zudem zwei Heuballen eines Felds am Wasserburger Weg in Günzburg mit einem Feuerzeug angezündet. Schaden: 100 Euro.
Verurteilt ist der Angeklagte aus Günzburg bereits wegen eines schweren Raubes. Zwar sei das Vorgehen auch bei den anderen Fällen der Brandserie vergleichbar, sagt Sebastian Murer von der Staatsanwaltschaft Memmingen gegenüber unserer Zeitung. Diese seien dem Mann aber nicht nachzuweisen, es gebe zudem keinen hinreichenden Tatverdacht. Deshalb sei er auch damals, nach seiner vorübergehenden Festnahme, wieder schnell auf freien Fuß gesetzt worden. Dass die Serie einen Monat später aufhörte, sage auch nichts darüber aus, ob alle Taten von dem Angeklagten begangen worden sein könnten.