Asylbewerber rastet im Landratsamt aus
Der 19-Jährige hat das staatliche Taschengeld zerrissen und einen Mitarbeiter der Ausländerbehörde beleidigt
Günzburg Grundsätzlich überprüfen Richter zu Beginn einer Verhandlung, ob sie es mit der richtigen Person zu tun haben. Name, Anschrift, Geburtsdatum – alles muss passen. So auch am Montagmittag im Günzburger Amtsgericht: Richter Daniel Theurer fragt den 19-jährigen Angeklagten nach der Straße und Hausnummer seines Wohnorts – doch die weiß er nicht. Die Jugendgerichtshelferin hat sie zur Hand.
Die Staatsanwaltschaft erhebt mehrere Vorwürfe: Der junge Mann aus Afghanistan soll im Oktober vergangenen Jahres ausgerastet sein, weil er mit einer Sanktion belegt worden war: Er sollte sein monatliches Taschengeld in Höhe von 320 Euro nur in wöchentlichen Raten von jeweils 80 Euro erhalten. Grund für die Sanktion war, dass er trotz eines Verbotes in seiner Asylbewerberunterkunft in Ursberg Zigaretten geraucht hatte. Nachdem er das Geld mit einer ihm ausgehändigten Karte abgehoben hatte, soll er ins Büro des Sachbearbeiters am Landratsamt Günzburg gegangen sein, die Scheine zerrissen und den Mitarbeiter massiv beschimpft haben.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Asylbewerber noch mehr zur Last. Am selben Nachmittag soll er zu einem Zeugen auf Englisch gesagt haben, „ein Gebäude brennt“. Doch im Gerichtssaal sagt sein Übersetzer für ihn, er spreche kein Englisch und kenne den Zeugen nicht. Richter Daniel Theurer und die Staatsanwaltschaft streichen diesen Vorwurf während der Verhandlung.
Im Februar dieses Jahres ist der 19-Jährige erneut straffällig geworden. In einem Krumbacher Supermarkt wollte er eine Wodkaflasche stehlen, wurde dabei jedoch von einem Ladendetektiv beobachtet. Dieser bestätigt den Vorfall vor Gericht. Der 19-Jährige gibt zu, dass er den Sachbearbeiter beleidigt und versucht hat, die Flasche Schnaps zu stehlen. Als Grund nennt er persönliche Probleme. Sein Asylantrag sei kurz davor abgelehnt worden, seine Mutter liege schwer krank in einem iranischen Krankenhaus. Die Sanktion habe ihn getroffen, weil er mit seinem Taschengeld einen Anwalt beauftragen wollte, der ihm wegen seines abgelehnten Antrags helfen kann. Im Bundeszentralregister hat er drei Einträge, wovon einer ausländerrechtlicher Natur ist. Das erste Mal auffällig wurde er 2016 wegen Bedrohung und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Damals war er noch als minderjähriger unbegleitet Flüchtling in einer Einrichtung für Jugendliche. Seit er volljährig ist, habe er sich schwer getan, Hilfsangebote wahrzunehmen. Zunächst hatte er noch einen gesetzlichen Vormund, dann einen Betreuer, nun sei er für sich selbst verantwortlich – und sei damit sichtlich überfordert. Wegen seines abgelehnten Asylantrags drohe die Abschiebung – nur wann er abgeholt werde, das wisse er nicht, sagt die Jugendgerichtshelferin. Vor Gericht spricht er kaum Deutsch. Eine Schule besucht er nicht.
Vor den Vorfällen im Oktober vergangenen Jahres war er wegen Nötigung und Hausfriedensbruch zu vier Tagen Jugendarrest verurteilt worden. Im Anbetracht dieser Tatsache fordert die Staatsanwältin nun vier Wochen Dauerarrest. Als ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, sich dazu zu äußern, übersetzt sein Dolmetscher, dass diese Gefängnisstraße seine Mutter womöglich umbringen könnte. Er wolle eine Therapie antreten. Richter Theurer schließt sich der Staatsanwaltschaft an. Die Verfahrenskosten muss der Angeklagte nicht tragen. Nach der Urteilsverkündung fragt er, ob er statt des Arrests nicht Sozialstunden leisten könnte. Richter Theurer antwortet mit einem knappen „Nein“.