Kreiskliniken bereiten sich auf neue Notfallversorgung vor
Klar ist bislang vor allem eines: Sie soll reformiert werden. Viele Details sind allerdings weiter ungeklärt. Die Kreiskliniken Günzburg-Krumbach bereiten sich derweil auf die Erfüllung der Kriterien vor. So gut es eben geht
Die Behandlung von Notfallpatienten in Krankenhäusern wird reformiert. Doch noch sind viele Details ziemlich unklar.
Krankenhauschef: Ambulant und stationär verzahnen
CSU: Politik muss System in Bahnen lenken
Günzburg/Krumbach Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen zur Neuregelung der Notfallversorgung an den Kliniken in Deutschland ist nach wie vor vieles unklar. Der Vorstand der Kreiskliniken GünzburgKrumbach, Dr. Volker Rehbein, sagt im Gespräch mit unserer Zeitung, dass man sich klare gesetzliche Vorgaben wünsche und dass nicht alles den Selbstverwaltungsgremien überlassen bleiben solle. Auch die stellvertretende Kaufmännische Direktorin Gundrun Egner betont, dass die neuen Kriterien an der Realität vorbei gingen und willkürlich seien. Was mache es beispielsweise für einen Sinn, die Teilnahme an der Notfallversorgung davon abhängig zu machen, ob es ein Intensivbett mehr oder weniger gebe. Auch manche Definition sei nicht klar beschrieben. Rehbein: „Es sind noch einige Fragen offen.“
Der Vorstand geht davon aus, dass in einem neuen Bundesgesundheitsgesetz einiges anders wird als bislang. So sei im Koalitionsvertrag beispielsweise vereinbart, dass der bisherige Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) unabhängiger werden soll, also wohl ein Medizinischer Dienst übrig bleibt. Rehbein hofft aber darauf, dass die Politik nun den ambulanten und stationären Bereich endlich verzahnt, und zwar inklusive der Bereitschaftspraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Er werde sich bei seinen Kontakten dafür stark machen. Es müsse ein Ende haben mit Teillösungen, etwa auch unterschiedlichen Zertifizierungen. Ein Konzept aus einem Guss müsse her – und die Frage geklärt werden, welche konkreten (finanziellen) Konsequenzen Häuser ohne Notfallversorgung befürchten müssen.
In den Kliniken in Günzburg und Krumbach laufen derweil die Vorbereitungen, um die bereits bekannten Voraussetzungen für die weitere Teilnahme daran zu erfüllen. So soll in Günzburg noch in diesem Jahr ein Magnetresonanztomograph einge- baut werden, in Krumbach spätestens Anfang nächsten Jahres. Diese Maßnahme sei aber schon vor dem Beschluss des Ausschusses geplant gewesen. Um wie vorgeschrieben zehn Beatmungspatienten gleichzeitig betreuen zu können, brauche es in Günzburg noch zwei weitere Plätze, in Krumbach gebe es bereits vier statt der geforderten drei. Die unterschiedlichen Zahlen haben etwas mit der Versorgungsstufe zu tun. Das Haus in Krumbach wird der Basisversorgung zugerechnet, das in Günzburg der mittleren Stufe.
Darüber hinaus brauche es Personal, das sich im Bereich der Pflege und in der Leitung der Notaufnahme so weiterbilde, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind und die eigenen Kollegen fortgebildet werden können. Allerdings werde die geforderte Weiterbildung extern noch gar nicht angeboten, sodass auch noch keiner daran teilnehmen könne. Rehbein ist in jedem Fall wichtig, dass hier nicht nur neue Bürokratie geschaffen, sondern ein Mindeststandard eingeführt wird. Fachpersonal gebe es ja schon heute.
Während in Günzburg die ebenfalls geforderte Priorisierung von Patienten nach der Dringlichkeit der Behandlung bereits testweise eingeführt, aber wegen Personalmangels ausgesetzt wurde, muss sie in Krumbach neu etabliert werden. In Günzburg habe sich der Mitarbeiterengpass inzwischen so weit entspannt, dass dieses System hier bald wieder aufgenommen werden soll. Es bedeutet, dass nicht derjenige zuerst behandelt wird, der zuerst kommt. Vielmehr wird nach der Schwere der Erkrankung „sortiert“. Wer in die Notaufnahme kommt, wird von einem Arzt kurz untersucht, der die Entscheidung trifft, ob eine sofortige Behandlung nötig ist oder ob der Patient warten kann. Zwischendurch werde überprüft, ob die Einstufung noch Bestand hat oder ob sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert hat.
Dass ein Krankenhaus für die Teilnahme an der Notfallversorgung eine Bereitschaftspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung hat, sei übrigens eine Soll- und keine Muss-Regelung. Ohnehin sieht Rehbein keine Möglichkeit, den Standort Krumbach, der keine solche Praxis hat, aus der Versorgung herauszunehmen. Man könne die Regelung auch so interpretieren, dass die KVB eine solche einrichten müsste, sagt der Vorstand. Das könne der Gesetzgeber ja so vorschreiben. Denn durch die fehlende Praxis sei in der Krumbacher Notaufnahme viel los, Patienten dürften aber nicht abgewiesen werden.
Rehbein und Egner hoffen, dass die Politik sich hier einmischt und dafür sorgt, dass die Strukturen zukunftsfähig werden. Denn Defizite machten Krankenhäuser vor allem in den ambulanten Bereichen, für die stationären würde das Geld vielleicht reichen. Aber es dürften keine (neuen) Pflichten aufgebürdet werden, ohne dass sie auch finanziert sind. Sind Strukturen wie die Notfallversorgung erst einmal zerstört, würde es sehr schwer werden, sie wieder aufzubauen. Vor allem der ländliche Bereich würde darunter leiden, betonen die beiden. Rehbein geht davon aus, dass sich in absehbarer Zukunft die Krankenhäuser um die komplette Versorgung kümmern müssen, wenn der Zuschnitt der KVB-Praxen immer größer wird – und das System implodiert. In fünf bis zehn Jahren könne es so weit sein. Eine Zahl, die von Experten berechnet worden sei.
Landtagsabgeordneter Alfred Sauter (CSU) ist mit Rehbein einer Ansicht, dass sich bei den Strukturen etwas ändern muss. Doch derzeit laufe vieles wegen bundesgesetzlicher Vorgaben an den Zuständigen in Bayern vorbei, vieles falle in die Selbstverwaltung und den Gemeinsamen Bundesausschuss. Doch der Freistaat „rüstet seine Kliniken auf“, um die Versorgung zu gewährleisten. In Sachen KVB-Praxis solle es im Juni oder Juli in Krumbach ein Gespräch mit Dr. Wolfgang Krombholz geben, dem Vorsitzenden des KVB-Vorstands. Was die anderen Themen angehe, sei Georg Nüßlein sehr aktiv, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/ CSU-Fraktion im Bundestag, für den die Gesundheitspolitik eines der zentralen Themen ist.
Auch Nüßlein betont, dass die Selbstverwaltung im Bereich der Gesundheitsversorgung stärker in gewisse Bahnen gelenkt werden müsse. Derzeit gebe es viele nicht sachgerechte Extrempositionen, die dann einen Schiedsspruch zur Folge haben. Was heraus kommt, gehe mitunter an der Realität vorbei. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses werde sicherlich ebenfalls korrigiert werden müssen. Denn es könne nicht sein, dass Zuschläge für Kliniken mit Notfallversorgung durch Abschläge für die ohne bezahlt werden sollen. Auch ist er für eine Verzahnung von stationärer und ambulanter Behandlung, Krankenhäuser sollten zu Gesundheitszentren ausgebaut werden. Nur weil es in Nordrhein-Westfalen eine riesige Konzentration von Kliniken gebe, dürfe eine Reform nicht zu Kollateralschäden etwa im ländlichen Raum führen, betont Georg Nüßlein. So sei beispielsweise ein ländlich gelegenes Krankenhaus wie das in Krumbach als Teil der Kreiskliniken auch bei der Notfallversorgung weiterhin unverzichtbar.