Bauleitplanung für Pyrolyse auf Weg gebracht
Der Burgauer Stadtrat hat nur kurz über das Thema gesprochen. Ein Mitglied erneuerte dabei seine generelle Kritik an dem Vorhaben. Und drei nicht öffentliche Punkte hätten öffentlich gemacht werden können
Burgau Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Burgauer Stadtrats endete eigentlich bei Punkt elf. So war es vorgesehen. Jürgen Pauer (Freie Wähler) aber hat direkt zu Beginn beantragt, nicht öffentlich darüber zu befinden, ob die nicht für die Öffentlichkeit vorgesehenen Punkte zwölf, 13 und 14 doch in ihrem Beisein besprochen werden sollen. Denn gemäß der Bayerischen Gemeindeordnung sind Sitzungen öffentlich, „soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen“, wie es dort heißt. Daraufhin wurde die öffentliche Sitzung für zehn Minuten unterbrochen, nicht öffentlich beraten – und dann wieder öffentlich kurz mitgeteilt, dass die Tagesordnung bleibt. Wie meistens in diesen Fällen.
Im Gegensatz zu den meisten Terminen des Rates gab es dieses Mal sogar einige Bürger, die in den Sitzungssaal gekommen waren und eine größere Öffentlichkeit als gewohnt herstellten. Ihnen ging es offenbar um das Thema Pyrolyse, denn nachdem dieses behandelt war, verließen sie bis auf einen wieder den Raum. Nachdem der Bauausschuss empfohlen hatte, für die künftige Nutzung als Biomasse-Pyrolyseanlage einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern musste der Rat jetzt entscheiden. Hermann Mühlbauer (ABB) erneuerte seine bereits im Ausschuss deutlich ge- generelle Kritik. „Wir lehnen die Anlage ab“, sprach er auch für seinen Fraktionskollegen Detlef Caliebe. Außerdem schließe man sich der Bürgerinitiative an, die gegen eine Weiternutzung der Anlage ist, auch wenn dort biologische Abfälle wie Nussschalen statt Hausmüll verwertet werden sollen. Die Bürger wollten „keine Emissionsanlage“. Der Landkreis solle seinen mit der Stadt vor Jahren geschlossenen Vertrag einhalten, nachdem er keine neue Anlage dieser Art im Stadtgebiet errichte. Außerdem solle er den Vertrag mit dem Käufer, der New Coal GmbH, kündigen. Er sei ohnehin mangelhaft, weil es kein Kündigungsrecht gebe. Da die Bürgerinitiative eventuell ein Bürgerbegehren beziehungsweise einen Bürgerentscheid anstrebe, um den Betrieb der Anlage zu verhindern, müsse die Stadt in jedem Fall vorbereitet sein: Es müsse ein außerordentliches Kündigungsrecht in den zu schließenden städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden.
Manfred Kramer (SPD) war es wichtig, dass der Vertragstext so formuliert wird, dass dort nur Aktivkohle hergestellt wird, „man kann mit der Anlage schließlich viel machen“. Es müsse festgelegt werden, was erlaubt ist und was nicht. Stadtbaumeister Werner Mihatsch sicherte zu, dass dies bei der Vertragsgestaltung besprochen werde.
Der Stadtrat beschloss gegen die Stimmen von Mühlbauer, Caliebe und Jürgen Pauer letztlich, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gelände aufzustellen und den Flächennutzungsplan entspremachte chend zu ändern. Mit der New Coal GmbH soll zudem ein städtebaulicher Vertrag für das Bauleitplanverfahren geschlossen werden, ein Büro aus Krumbach wird sich um die Planung kümmern. Die Kosten des Verfahrens muss der Antragssteller tragen. Vorgesehen ist, so steht es in den Sitzungsunterlagen des Stadtrates, pro Jahr 48 000 Tonnen an Biomasse zu verarbeiten. Daraus entstehen ebenfalls pro Jahr 32000 bis 36000 Tonnen Pyrolysegas und etwa 12000 bis 16000 Tonnen Carbonisat. Das Gas wird zur Energieerzeugung eingesetzt. Darunter fallen demnach die selbst benötigte Energie, die Stromerzeugung für die Einspeisung in das öffentliche Netz und auch die Wärmeversorgung der Gärtnerei, die sich ganz in der Nähe der Anlage befindet.