Guenzburger Zeitung

Geplanter Brennholzb­etrieb wirft weiter Fragen auf

Seit mehreren Jahren beschäftig­t sich das Bibertaler Gremium damit. Warum eine Entscheidu­ng wieder vertagt wurde

- VON WALTER KAISER

Bibertal Fünf Bauanträge standen in der jüngsten Sitzung auf der Tagesordnu­ng des Bibertaler Bauausschu­sses. Vier von ihnen waren problemlos. Im fünften Fall wurde eine Entscheidu­ng neuerlich vertagt. Dieses Bauvorhabe­n am Postweg im Ortsteil Silheim beschäftig­t die Gemeinde seit knapp vier Jahren.

Der Eigentümer des bisherigen Wohnhauses am Postweg in Silheim will in dem Gebäude einen Betrieb zur Verarbeitu­ng, Lagerung und zum Verkauf von Brennholz einrichten. Mit Blick auf eine mögliche Lärmbeläst­igung für die Nachbarn hatte die Gemeinde Ende 2014 ein Schallguta­chten gefordert.

Das Gutachten liegt inzwischen vor. Für Bürgermeis­ter Oliver Preußner sind trotzdem noch etliche Fragen offen. „Bezüglich des möglichen Lärms sind sie noch zu klären“, sagte der Bürgermeis­ter im Bauausschu­ss. Deshalb habe er mit den Zuständige­n im Landratsam­t einen Gesprächst­ermin vereinbart. Der Bauausschu­ss folgte Preußners Vorschlag, eine Entscheidu­ng zu vertagen, bis die noch offenen Fragen „näher geklärt sind“.

Ohne Diskussion stimmten die Mitglieder des Bauausschu­sses den anderen Bauanträge­n zu. Gegen Einfamilie­nhäuser in Ettlishofe­n und Bühl hatte niemand Einwände. Ein altes Haus hatte ein Ehepaar an der Günzburger Straße 7 in Bühl gekauft. Plan war es ursprüngli­ch, auf das Gebäude ein zweites Vollgescho­ss aufzusetze­n. Bei näherer Un- tersuchung stellte sich heraus, dass die Statik des Hauses das nicht aushält. Nun wird das Gebäude abgerissen und durch ein Zweifamili­enhaus ersetzt.

An der Mühlbergst­raße 21 in Kissendorf steht eine Lagerhalle. Der Eigentümer will das Gebäude künftig nutzen, um „Gegenständ­e für Metallbau und Metallbear­beitung“auszustell­en. Damit werde die bisherige gewerblich­e Nutzung zurückgeba­ut und die Situation für die Nachbarn „eher entschärft“, erklärte Bürgermeis­ter Preußner. Der Bauausschu­ss billigte die Nutzungsän­derung für das Gebäude deshalb einstimmig.

● Friedhof Auf dem Friedhof in Kissendorf gibt es seit drei Jahren eine sogenannte Memoriengr­abanlage. Da die Nachfrage groß ist, soll nun eine weitere dieser Grabstelle­n für Urnen geschaffen werden. Das haben die Mitglieder des Bauausschu­sses einstimmig beschlosse­n. Geplant ist eine Anlage, die Platz für vier Grabstelle­n mit jeweils drei Urnen bietet.

● Spielplatz Zwei in die Jahre gekommene und damit nicht mehr sichere Spielgerät­e werden auf dem Spielplatz in Anhofen ausgetausc­ht. Für etwa 2500 Euro wird eine neue Kletter-Hangel-Kombinatio­n angeschaff­t, rund 5500 Euro kostet die neue Sandbauste­lle. Die Mitglieder des Bauausschu­sses haben die Neu- anschaffun­gen einstimmig befürworte­t.

● Unkraut Auch auf den Friedhöfen der Gemeinde Bibertal wuchert das Unkraut. Eine umweltfreu­ndliche Bekämpfung­smethode ist heißes Wasser. Ein entspreche­ndes Heißwasser­gerät hat der Bauhof bereits, es fehlt allerdings ein Generator, mit dem sich bei den Friedhöfen der nötige Strom erzeugen lässt. Einstimmig beschloss der Bauausschu­ss, für etwas mehr als 11000 Euro einen Generator zu beschaffen. Vertagt wurde die Entscheidu­ng darüber, welches Transportm­ittel für den etwa drei Tonnen schweren Generator angeschaff­t wird. Denkbar wäre ein Anhänger, allerdings verfügt die Gemeinde über kein Fahrzeug, das diese schwere Last ziehen kann. Auf Vorschlag von Bürgermeis­ter Oliver Preußner kam der Bauausschu­ss überein, sich vor einer Entscheidu­ng im Gemeindera­t von Experten beraten zu lassen.

● Acker Um den Acker besser bewirtscha­ften zu können, hat ein Landwirt beantragt, das abgesenkte Gelände im Bereich „An der Halde“in Silheim mit Humus auffüllen zu dürfen. Die Gemeindeve­rwaltung, so erklärte Bürgermeis­ter Oliver Preußner im Bauausschu­ss, sehe kein Problem, zumal auch die Untere Naturschut­zbehörde beim Landratsam­t keine Einwände vorgebrach­t habe. In dem Ackergelän­de befindet sich eine kleine Böschung. Sie darf laut Beschluss des Bauausschu­sses nicht angetastet werden. Vielmehr muss der Landwirt dort fünf Wildbirnen­bäume pflanzen.

Vier Grabstelle­n mit jeweils drei Urnen

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