Wie die Ausbildung in der Pflege künftig laufen soll
Ein neues Gesetz macht vieles komplizierter. Wie der Landkreis damit umgehen will
Landkreis Wie können mehr junge Menschen für die verschiedenen Pflegeberufe begeistert werden? Schließlich sind Pflegerinnen und Pfleger in Altenheimen, Behinderteneinrichtungen, Kliniken und bei ambulanten Diensten Mangelware. Fortschritte soll ein neues Pflegeberufereformgesetz bringen, das zum 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Bislang hat es „spezialisierte“Ausbildungen gegeben – in der Altenpflege, der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege. Künftig wird es eine „generalistische“Ausbildung geben.
Vereinfacht gesagt: Alle lernen alles. Verbunden mit der Möglichkeit einer späteren Spezialisierung oder einer Hochschulausbildung, die mit dem Bachelor abschließt. Einzelheiten wurden im Ausschuss für Soziales, Familie und Senioren des Kreistags erläutert.
Der Landkreis Günzburg ist für seine Größe mit überdurchschnittlich vielen Pflegeeinrichtungen gesegnet. Die Kehrseite der Medaille: Der Bedarf an Pflegekräften ist entsprechend hoch. Sechs Kliniken, das Heilbad Bad Krumbach, 14 Pflegeeinrichtungen, 15 ambulante Pflegedienste, sechs ambulant betreute Wohngemeinschaften, 30 Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen und zwei Hospizvereine müssen zusehen, wie sie auch in Zukunft über das nötige Pflegepersonal verfügen. Diese Zahlen nannte im Ausschuss Renate Schmid von der Seniorenfachstelle des Landkreises.
Thomas Döbler ist Mitarbeiter im Beratungsteam Pflegeausbildung Bayern, eine Stelle, die dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zugeordnet ist. Er erläuterte den Mitgliedern des Ausschusses die wichtigsten Neuerungen. Ziel des Gesetzes sei es, überkommene Klischees über die Pflegeberufe aufzubrechen, das Image des „sicheren Zukunftsjobs Pflege“zu heben und den Auszubildenden einen umfassenderen, breiteren Praxisanteil zukommen zu lassen, damit sie im Laufe ihres Arbeitslebens noch vielfältiger und abwechslungsreicher tätig sein können.
Wie so oft bei neuen Gesetzen: Einfacher wird es nicht. Die „generalisierte“Ausbildung erfordere von den Trägern der Heime, der Klini- ken und der ambulanten Dienste zusätzliche Anstrengungen – bei der Organisation, der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen oder der Kooperation, um im Ringen um Nachwuchs bestehen zu können. Trotz des Mehraufwandes sei das neue Gesetz „ein guter Weg“, erklärte in der Diskussion Erich Renner, der Leiter der Berufsfachschule für Krankenpflege am Bezirkskrankenhaus Günzburg.
Die „generalisierte“Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann, wie die künftige Berufsbezeichnung einheitlich lautet, dauert wie bislang drei Jahre, in Teilzeit fünf Jahre. Erfolgreiche Absolventen haben mit der einheitlichen Ausbildung die Möglichkeit, im Laufe ihres Berufslebens leichter den Arbeitgeber zu wechseln und damit ihre Tätigkeit vielfältiger zu gestalten. Nach zwei Jahren „Grundausbildung“besteht die Möglichkeit, sich auf einen der Pflegebereiche zu spezialisieren. Ein Hochschulabschluss soll den Beschäftigten zudem die Chance eröffnen, auf der Karriereleiter nach oben zu klettern.
Landrat Hubert Hafner bot abschließend an, alle Beteiligten – also vor allem die Träger der Pflegeeinrichtungen und die Pflegeschulen – an einen Tisch zu bringen, um ihr weiteres Vorgehen im Landkreis zu koordinieren. Denn, so Berater Thomas Döbler, die Konkurrenz schläft im Kampf um Nachwuchs nicht. „Der Druck wird vielmehr zunehmen“.