Betrugsvorwurf gegen Strasser ist vom Tisch
Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück
Dillingen Der Betrugsvorwurf gegen den ehemaligen Landtags abgeordneten und Gundelfinger Unternehmer Johannes Strass er„ ist endgültig vom Tisch“, teilt Rechtsanwalt Matthias Egger unserer Zeitung mit. Das Amtsgericht Dillingen und das Landgericht Augsburg hatten den Gundelfinger und seine Frau im November und Mai freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg legte danach gegen das Urteil des Landgerichts Revision ein. Es sollte auf Rechtsfehler überprüft werden. Die nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht München gewesen, das nun aber nicht tätig wird. Wie Strassers Rechtsanwalt Matthias Egger informiert, hat die Staatsanwaltschaft die Revision zurückgenommen und das Urteil akzeptiert. Der Holzheimer Rechtsanwalt sagte: „Ich bin sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens.“Er habe von Anfang an die Position vertreten, dass Strasser nicht betrogen hat.
Zu dem Verfahren war es gekommen, weil zwei Rechtsanwälte Anzeige erstattet hatten. Die Juristen sollten Strasser vor einigen Jahren in einer Zivilklage vertreten. Eine Firma für Windkraftanlagen hatte dem Gundelfinger Geschäftsmann eine sechsstellige Summe geschuldet. Vor dem Prozess wurde eine Erfolgshonorar vereinbarung abgeschlossen .25 Prozent der 100 000 Euro, die infolge eines Vergleiches heraussprangen, sollten an die Anwälte gehen. Doch dazu kam es nicht – denn gegen Strasser standen Pfändungen aus. Der Vorwurf: Das hätten Strasser und seine Frau, die die Vereinbarung unterschrieb, wissen müssen.