Wasserkraft, Feuerwehr und schnelles Internet
In Kötz soll der Breitbandausbau voran getrieben werden. Dafür wurde nun eine Beraterfirma beauftragt
Kötz Um den Breitbandausbau, den Feuerwehrbedarfsplan und eine Stellplatzsatzung ging es in der jüngsten Sitzung des Kötzer Gemeinderats.
● Zweckverband Die Gemeinde Kötz bleibt Mitglied im Zweckverband Hallenbad Nord. Zwar hatte der Gemeinderat vor Zeiten beschlossen, dem Zweckverband beizutreten, damals war aber noch nicht klar, ob das Gartenhallenbad Leipheim saniert oder durch einen Neubau ersetzt wird. Unklar war seinerzeit vor allem, was das Ganze kosten würde. Die nun beschlossene Generalsanierung des Leipheimer Bades sei mit Kosten in Höhe von rund 14 Millionen Euro kalkuliert, erklärte Bürgermeister Ernst Walter am Dienstagabend im Gemeinderat. Damit entfalle auf Kötz ein anteiliger Beitrag von etwa 11000 Euro jährlich, auf die Dauer von rund 30 Jahren. CSU-Rat Michael Seitz fragte, ob der Kötzer Beitrag möglicherweise gedeckelt werden könne. „Das ist nicht möglich“, erwiderte der Bürgermeister. Es gebe laut Satzung des Zweckverbandes nur zwei Möglichkeiten – auszutreten oder den für Kötz ermittelten Beitrag zu bezahlen. Schließlich wurde einstimmig beschlossen, dass Kötz im Zweckverband bleibt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Kötzer Grundschüler das Bad in Leipheim besuchen.
● Breitbandausbau Der Breitbandausbau in Deutschland soll vorangetrieben werden. Der Bund stellt deshalb Geld zur Verfügung, damit sich auch kleinere Gemeinden eine externe Beraterfirma leisten können. Der Kötzer Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, diese Gelegenheit zu nutzen. Er beauftragte deshalb die Firma Corwese aus Heretsried, Kötz beim Breitbandausbau zu beraten. Die Kosten liegen bei knapp 16900 Euro und damit deutlich unter den vom Bund bewilligten 50000 Euro. Die Beratungsfirma wird zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Infrastruktur in den Kötzer Ortsteilen vornehmen und einen Netzplan erstellen, in dem sinnvolle weitere Ausbaumaßnahmen aufgezeigt werden. Da danach noch Geld übrig wäre, könnte die Firma Corwese auch noch weitere Leistungen erbringen, etwa die Baubegleitung bei anstehenden Verlegungsarbeiten für die Glasfaserkabel. Spätestens Ende 2019 soll der Netzplan fertiggestellt sein.
● Feuerwehr Einen Feuerwehrbedarfsplan lassen sich die Gemeinden Kötz und Bubesheim ausarbeiten. Über diesen Plan soll ermittelt werden, welchen personellen und technischen Bedarf die Feuerwehren Klein- und Großkötz sowie die Wehr in Bubesheim haben, um für die Zukunft gewappnet zu sein. Mit dem Bedarfsplan wurde die Firma GTV-Rettungsingenieure zum Preis von gut 6200 Euro beauftragt. Diese Kosten übernimmt die Verwaltungsgemeinschaft Bubesheim/ Kötz. Der Kötzer Gemeinderat nahm das billigend zur Kenntnis.
● Wahl Entschädigung Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei den Landtagsund Bezirkstagswahlen am 14. Oktober erhalten die Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, wie bei den vorangegangenen Wahlen wieder eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro pro Wahlhelfer zu zahlen. In Kötz gibt es drei Stimmbezirke und zwei Briefwahllokale.
● Stellplatzsatzung Eine Stellplatzsatzung hat der Kötzer Gemeinderat einstimmig beschlossen. Damit hat die Gemeinde erstmals die Möglichkeit, bei Bauvorhaben festzulegen, wo wie viele Stellplätze für Autos vorzusehen sind. „Bisher konnten wir nichts fordern“, erklärte Bürgermeister Ernst Walter. Mit der Satzung soll vor allem verhindert werden, dass Autos einfach auf den Straßen geparkt werden. Die Satzung werde „schnellstmöglich“bekannt gegeben und trete danach sofort in Kraft, kündigte Ernst Walter an.
● Wasserkraftwerk Seit 1895 ist das Wasserkraftwerk an der Günz in Kleinkötz in Betrieb. Nun soll die vierfeldrige Wehranlage zu einer zweifeldrigen Anlage umgebaut werden. Das entsprechende wasserrechtliche Verfahren liegt zwar in den Händen des Landratsamtes, die Gemeinde Kötz ist aber um Einverständnis gebeten worden. Dem entsprach der Gemeinderat einstimmig. Das Wasserkraftwerk gehört den Lechwerken, ist aber an einen privaten Betreiber verpachtet.
● Kühlhäuser Wo nichts mehr ist, kann nichts mehr genutzt werden. Und damit können auch keine Nutzungsgebühren erhoben werden. In früheren Jahren hatte die Gemeinde Kötz zwei Kühlhäuser in Groß- und Kleinkötz unterhalten. Die gibt es aber schon lange nicht mehr. Allerdings noch immer eine Satzung, die Nutzung und Nutzungsgebühren regelt. Der Gemeinderat zog nun einen endgültigen Schlussstrich und hob die längst unsinnige Satzung einstimmig auf.