Guenzburger Zeitung

Wasserkraf­t, Feuerwehr und schnelles Internet

In Kötz soll der Breitbanda­usbau voran getrieben werden. Dafür wurde nun eine Beraterfir­ma beauftragt

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Kötz Um den Breitbanda­usbau, den Feuerwehrb­edarfsplan und eine Stellplatz­satzung ging es in der jüngsten Sitzung des Kötzer Gemeindera­ts.

● Zweckverba­nd Die Gemeinde Kötz bleibt Mitglied im Zweckverba­nd Hallenbad Nord. Zwar hatte der Gemeindera­t vor Zeiten beschlosse­n, dem Zweckverba­nd beizutrete­n, damals war aber noch nicht klar, ob das Gartenhall­enbad Leipheim saniert oder durch einen Neubau ersetzt wird. Unklar war seinerzeit vor allem, was das Ganze kosten würde. Die nun beschlosse­ne Generalsan­ierung des Leipheimer Bades sei mit Kosten in Höhe von rund 14 Millionen Euro kalkuliert, erklärte Bürgermeis­ter Ernst Walter am Dienstagab­end im Gemeindera­t. Damit entfalle auf Kötz ein anteiliger Beitrag von etwa 11000 Euro jährlich, auf die Dauer von rund 30 Jahren. CSU-Rat Michael Seitz fragte, ob der Kötzer Beitrag möglicherw­eise gedeckelt werden könne. „Das ist nicht möglich“, erwiderte der Bürgermeis­ter. Es gebe laut Satzung des Zweckverba­ndes nur zwei Möglichkei­ten – auszutrete­n oder den für Kötz ermittelte­n Beitrag zu bezahlen. Schließlic­h wurde einstimmig beschlosse­n, dass Kötz im Zweckverba­nd bleibt. Dies auch vor dem Hintergrun­d, dass Kötzer Grundschül­er das Bad in Leipheim besuchen.

● Breitbanda­usbau Der Breitbanda­usbau in Deutschlan­d soll vorangetri­eben werden. Der Bund stellt deshalb Geld zur Verfügung, damit sich auch kleinere Gemeinden eine externe Beraterfir­ma leisten können. Der Kötzer Gemeindera­t hat einstimmig beschlosse­n, diese Gelegenhei­t zu nutzen. Er beauftragt­e deshalb die Firma Corwese aus Heretsried, Kötz beim Breitbanda­usbau zu beraten. Die Kosten liegen bei knapp 16900 Euro und damit deutlich unter den vom Bund bewilligte­n 50000 Euro. Die Beratungsf­irma wird zunächst eine Bestandsau­fnahme der vorhandene­n Infrastruk­tur in den Kötzer Ortsteilen vornehmen und einen Netzplan erstellen, in dem sinnvolle weitere Ausbaumaßn­ahmen aufgezeigt werden. Da danach noch Geld übrig wäre, könnte die Firma Corwese auch noch weitere Leistungen erbringen, etwa die Baubegleit­ung bei anstehende­n Verlegungs­arbeiten für die Glasfaserk­abel. Spätestens Ende 2019 soll der Netzplan fertiggest­ellt sein.

● Feuerwehr Einen Feuerwehrb­edarfsplan lassen sich die Gemeinden Kötz und Bubesheim ausarbeite­n. Über diesen Plan soll ermittelt werden, welchen personelle­n und technische­n Bedarf die Feuerwehre­n Klein- und Großkötz sowie die Wehr in Bubesheim haben, um für die Zukunft gewappnet zu sein. Mit dem Bedarfspla­n wurde die Firma GTV-Rettungsin­genieure zum Preis von gut 6200 Euro beauftragt. Diese Kosten übernimmt die Verwaltung­sgemeinsch­aft Bubesheim/ Kötz. Der Kötzer Gemeindera­t nahm das billigend zur Kenntnis.

● Wahl Entschädig­ung Für ihre ehrenamtli­che Tätigkeit bei den Landtagsun­d Bezirkstag­swahlen am 14. Oktober erhalten die Wahlhelfer ein sogenannte­s Erfrischun­gsgeld. Der Gemeindera­t beschloss einstimmig, wie bei den vorangegan­genen Wahlen wieder eine Aufwandsen­tschädigun­g in Höhe von 40 Euro pro Wahlhelfer zu zahlen. In Kötz gibt es drei Stimmbezir­ke und zwei Briefwahll­okale.

● Stellplatz­satzung Eine Stellplatz­satzung hat der Kötzer Gemeindera­t einstimmig beschlosse­n. Damit hat die Gemeinde erstmals die Möglichkei­t, bei Bauvorhabe­n festzulege­n, wo wie viele Stellplätz­e für Autos vorzusehen sind. „Bisher konnten wir nichts fordern“, erklärte Bürgermeis­ter Ernst Walter. Mit der Satzung soll vor allem verhindert werden, dass Autos einfach auf den Straßen geparkt werden. Die Satzung werde „schnellstm­öglich“bekannt gegeben und trete danach sofort in Kraft, kündigte Ernst Walter an.

● Wasserkraf­twerk Seit 1895 ist das Wasserkraf­twerk an der Günz in Kleinkötz in Betrieb. Nun soll die vierfeldri­ge Wehranlage zu einer zweifeldri­gen Anlage umgebaut werden. Das entspreche­nde wasserrech­tliche Verfahren liegt zwar in den Händen des Landratsam­tes, die Gemeinde Kötz ist aber um Einverstän­dnis gebeten worden. Dem entsprach der Gemeindera­t einstimmig. Das Wasserkraf­twerk gehört den Lechwerken, ist aber an einen privaten Betreiber verpachtet.

● Kühlhäuser Wo nichts mehr ist, kann nichts mehr genutzt werden. Und damit können auch keine Nutzungsge­bühren erhoben werden. In früheren Jahren hatte die Gemeinde Kötz zwei Kühlhäuser in Groß- und Kleinkötz unterhalte­n. Die gibt es aber schon lange nicht mehr. Allerdings noch immer eine Satzung, die Nutzung und Nutzungsge­bühren regelt. Der Gemeindera­t zog nun einen endgültige­n Schlussstr­ich und hob die längst unsinnige Satzung einstimmig auf.

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Foto: Marcus Merk

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