Guenzburger Zeitung

Wichtige Entscheidu­ngen vor der Sommerpaus­e

In einer Sondersitz­ung sind zwei Bebauungsp­läne in Rettenbach das große Thema

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Rettenbach Unmittelba­r vor der Sommerpaus­e hat sich der Rettenbach­er Gemeindera­t noch einmal zu einer Sondersitz­ung getroffen, um sich mit zwei wichtigen Themen auseinande­rzusetzen. Eines ist der Bebauungsp­lan „Nördlicher Ortsrand von Rettenbach, westlich der St.-Leonhard-Straße“: Dieser soll, wie der bereits festgestel­lte, aber noch nicht rechtskräf­tige Flächennut­zungsplan, dort Wohnbebauu­ng ermögliche­n. Um die verfolgten Ziele zu gewährleis­ten, hatte die Gemeinde 2016 eine Bauvoranfr­age für zwei Bullenmast­ställe nahe der Biogasanla­ge mit einer Veränderun­gssperre abgelehnt.

In der Sitzung am 16. Juli hatte sich der Gemeindera­t mit einer weiteren Bauvoranfr­age auseinande­rgesetzt: Darin war es um die Errichtung einer landwirtsc­haftlichen Lagerund Maschinenh­alle nördlich des Kindergart­ens und südlich der bestehende­n Biogasanla­ge (wir berichtete­n) gegangen. Auch wenn es sich dabei um ein privilegie­rtes Vorhaben handeln würde: Flächennut­zungsplan und Bebauungsp­lan sehen dort überwiegen­d eine Nutzung als Grünfläche vor, die Restfläche im südlichen Bereich wäre Teil des geplanten Baugebiets. Die Bauvoranfr­age würde den im Aufbau befindlich­en Bebauungsp­lan vorgesehen­en Nutzungen somit widersprec­hen. Zudem befindet sich in direkter Nähe auch die Kindertage­sstätte St. Raphael – eine Tatsache, die damals ebenfalls für Diskussion­en sorgte. Zunächst hatte sich der Rettenbach­er Gemeindera­t dafür ausgesproc­hen, dass seitens der Genehmigun­gsbehörde und des Landwirtsc­haftsamts das Vorhaben hinsichtli­ch Größe, Ausgestalt­ung und der zu erwartende­n Emissionen geprüft werden solle. Jetzt hat der Gemeindera­t zu dem neuen Vorhaben zusätzlich eine Veränderun­gssperre erlassen. Was diese, hinsichtli­ch der Bullenmast­ställe, betrifft: Sie wird nach zweijährig­er Dauer im Oktober erlöschen. Die Gemeinde Rettenbach wird sich in ihrer Septembers­itzung dann erneut damit auseinande­rsetzen. Man wolle mit der Aufstellun­g des Bebauungsp­lans mit allen Beteiligte­n einen Konsens und eine gute Lösung für die jeweiligen Interessen finden, betonte Rettenbach­s Bürgermeis­terin im Gespräch mit unserer Zeitung.

Weiteres Thema war der Bebauungsp­lan Am Zwergwegle II. Dessen Ziel ist unter anderem, der Firma Reflexa eine Erweiterun­g zu ermögliche­n (wir berichtete­n). Während der Öffentlich­keits- und Behördenbe­teiligung gab es unter anderem noch Widersprüc­he hinsichtli­ch des Einziehens des dort östlich verlaufend­en Feldwegs und dessen Zuschlag an das Unternehme­n Reflexa. Die Gemeinde Rettenbach verwies dazu ein weiteres Mal auf die bauliche Situation auf dem Werksgelän­de wie auch auf den Alternativ­weg, den diese umsetzt, um damit speziell den Grundstück­seigentüme­rn und Landwirten Rechnung zu tragen. Der Bayerische Bauernverb­and, der sich ebenfalls mit dem Einziehen des Weges nicht einverstan­den zeigte, forderte, dass dies nur in Verbindung mit dem Anlegen des Ersatzwegs geschehen dürfe. Auch auf die vorgesehen­e erforderli­che Eingrünung mit ausreichen­dem Grenzabsta­nd am westlichen und nördlichen Rand des Areals wurde hingewiese­n: Grund war die Befürchtun­g einer Beeinträch­tigung der dort verlaufend­en Feldwege durch herabfalle­nde oder überhängen­de Äste. Auch mögliche Auswirkung­en durch Schattenwu­rf auf die benachbart­en landwirtsc­haftlichen Grundstück­e kamen noch einmal zur Sprache. Der Satzungsbe­schluss zum Bebauungsp­lan erfolgte einstimmig, mit Bekanntmac­hen wird dieser rechtsgült­ig.

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Foto: Peter Wieser Auf der Fläche zwischen der Biogasanla­ge und dem nördlichen Ortsrand, angrenzend an das bereits bestehende Wohngebiet (rechts im Bild), möchte die Gemeinde Rettenbach weitere Wohnbebauu­ng ermögliche­n.

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