Wichtige Entscheidungen vor der Sommerpause
In einer Sondersitzung sind zwei Bebauungspläne in Rettenbach das große Thema
Rettenbach Unmittelbar vor der Sommerpause hat sich der Rettenbacher Gemeinderat noch einmal zu einer Sondersitzung getroffen, um sich mit zwei wichtigen Themen auseinanderzusetzen. Eines ist der Bebauungsplan „Nördlicher Ortsrand von Rettenbach, westlich der St.-Leonhard-Straße“: Dieser soll, wie der bereits festgestellte, aber noch nicht rechtskräftige Flächennutzungsplan, dort Wohnbebauung ermöglichen. Um die verfolgten Ziele zu gewährleisten, hatte die Gemeinde 2016 eine Bauvoranfrage für zwei Bullenmastställe nahe der Biogasanlage mit einer Veränderungssperre abgelehnt.
In der Sitzung am 16. Juli hatte sich der Gemeinderat mit einer weiteren Bauvoranfrage auseinandergesetzt: Darin war es um die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerund Maschinenhalle nördlich des Kindergartens und südlich der bestehenden Biogasanlage (wir berichteten) gegangen. Auch wenn es sich dabei um ein privilegiertes Vorhaben handeln würde: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sehen dort überwiegend eine Nutzung als Grünfläche vor, die Restfläche im südlichen Bereich wäre Teil des geplanten Baugebiets. Die Bauvoranfrage würde den im Aufbau befindlichen Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungen somit widersprechen. Zudem befindet sich in direkter Nähe auch die Kindertagesstätte St. Raphael – eine Tatsache, die damals ebenfalls für Diskussionen sorgte. Zunächst hatte sich der Rettenbacher Gemeinderat dafür ausgesprochen, dass seitens der Genehmigungsbehörde und des Landwirtschaftsamts das Vorhaben hinsichtlich Größe, Ausgestaltung und der zu erwartenden Emissionen geprüft werden solle. Jetzt hat der Gemeinderat zu dem neuen Vorhaben zusätzlich eine Veränderungssperre erlassen. Was diese, hinsichtlich der Bullenmastställe, betrifft: Sie wird nach zweijähriger Dauer im Oktober erlöschen. Die Gemeinde Rettenbach wird sich in ihrer Septembersitzung dann erneut damit auseinandersetzen. Man wolle mit der Aufstellung des Bebauungsplans mit allen Beteiligten einen Konsens und eine gute Lösung für die jeweiligen Interessen finden, betonte Rettenbachs Bürgermeisterin im Gespräch mit unserer Zeitung.
Weiteres Thema war der Bebauungsplan Am Zwergwegle II. Dessen Ziel ist unter anderem, der Firma Reflexa eine Erweiterung zu ermöglichen (wir berichteten). Während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gab es unter anderem noch Widersprüche hinsichtlich des Einziehens des dort östlich verlaufenden Feldwegs und dessen Zuschlag an das Unternehmen Reflexa. Die Gemeinde Rettenbach verwies dazu ein weiteres Mal auf die bauliche Situation auf dem Werksgelände wie auch auf den Alternativweg, den diese umsetzt, um damit speziell den Grundstückseigentümern und Landwirten Rechnung zu tragen. Der Bayerische Bauernverband, der sich ebenfalls mit dem Einziehen des Weges nicht einverstanden zeigte, forderte, dass dies nur in Verbindung mit dem Anlegen des Ersatzwegs geschehen dürfe. Auch auf die vorgesehene erforderliche Eingrünung mit ausreichendem Grenzabstand am westlichen und nördlichen Rand des Areals wurde hingewiesen: Grund war die Befürchtung einer Beeinträchtigung der dort verlaufenden Feldwege durch herabfallende oder überhängende Äste. Auch mögliche Auswirkungen durch Schattenwurf auf die benachbarten landwirtschaftlichen Grundstücke kamen noch einmal zur Sprache. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgte einstimmig, mit Bekanntmachen wird dieser rechtsgültig.