Richter stärken Mieter Rechte
Karlsruhe Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Mietern bei Schönheitsreparaturen. Sie müssen eine unrenoviert übernommene Wohnung auch dann nicht beim Auszug streichen, wenn sie das dem Vormieter gegenüber einmal zugesagt haben. Eine solche Abmachung habe keinen Einfluss auf die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, urteilten die höchsten deutschen Zivilrichter. Bereits nach einem Grundsatzurteil von 2015 darf der Vermieter den Mieter nicht ohne Ausgleich zu Schönheitsreparaturen verpflichten, wenn dieser eine unrenovierte Wohnung bezogen hat. Sonst müsste er die Räume womöglich schöner hinterlassen, als er sie vorgefunden hat. Mehr zum Streit über Schönheitsreparaturen lesen Sie auf Geld & Leben.