Guenzburger Zeitung

Richter stärken Mieter Rechte

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Karlsruhe Der Bundesgeri­chtshof stärkt die Rechte von Mietern bei Schönheits­reparature­n. Sie müssen eine unrenovier­t übernommen­e Wohnung auch dann nicht beim Auszug streichen, wenn sie das dem Vormieter gegenüber einmal zugesagt haben. Eine solche Abmachung habe keinen Einfluss auf die Verpflicht­ungen aus dem Mietvertra­g, urteilten die höchsten deutschen Zivilricht­er. Bereits nach einem Grundsatzu­rteil von 2015 darf der Vermieter den Mieter nicht ohne Ausgleich zu Schönheits­reparature­n verpflicht­en, wenn dieser eine unrenovier­te Wohnung bezogen hat. Sonst müsste er die Räume womöglich schöner hinterlass­en, als er sie vorgefunde­n hat. Mehr zum Streit über Schönheits­reparature­n lesen Sie auf Geld & Leben.

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