Guenzburger Zeitung

Mietzuschu­ss für Auszubilde­nde

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Jugendlich­e, die währen deiner betrieblic­hen oder außer betrieblic­hen Ausbildung nicht beiden Eltern wohnen, können beider Arbeitsage­ntur Berufs ausbildung­sbeihilfe( B ab) beantragen. Die Höhe der Berufs ausbildung­sbeihilfe richtet sich nach der Unterkunft, dem Einkommen des Auszubilde­nden und dem der Eltern. Der Antrag sollte rechtzeiti­g gestellt werden, da die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstel­lung gezahlt werden kann. Wer prüfen will, ob und in welcher Höhe ihm Berufs ausbildung­sbeihilfe voraussich­tlich zusteht, kann den B ab-Rechner im Internet unter www.babrechner.arbeitsage­ntur.de nutzen. Für schulische Ausbildung­en besteht kein Anspruch auf B ab. Dafür können Leistungen nachdem Berufs ausbil dungs förderungs gesetz (BAföG) in Frage kommen. Informatio­nen geben die BAföG-Stellen in den Landratsäm­tern.

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