Damit der Dünger dort bleibt, wo er hingehört
Beim Güllefeldtag in Waldstetten ging es um die neue Verordnung und welche Auswirkungen diese auf die Arbeit der Bauern hat, aber auch um neue Techniken
Waldstetten Im Juni 2017 trat die neue Gülleverordnung in Kraft, die eine ganze Reihe an Veränderungen mit sich gebracht hat. Eine der größeren ist die schriftliche Düngebedarfsermittlung, die bereits im Frühjahr und vor der Düngung erfolgen muss und mit der das Ausbringen von Gülle dokumentiert wird. Weiter wurden die Sperrzeiten geändert. Diese sind kompliziert: Grob gesagt und mit Ausnahmen dürfen ab Oktober und bis zum 31. Januar keine stickstoffhaltigen Nährstoffe ausgebracht werden.
Am Freitag veranstaltete das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (AELF) in Zusammenarbeit mit dem Maschinenring Günzburg-Neu-Ulm auf einem Getreidestoppelfeld bei Waldstetten einen Güllefeldtag. Was gibt es Aktuelles zur neuen Gülleverordnung? Die Umsetzung, vor allem im Ver- gleich zu den Vorjahren, bedeutet für die Landwirte eine Einschränkung des Zeitraums für das Ausbringen von Gülle und erfordert damit oftmals ein Vorhandensein entsprechender Lagerkapazitäten. Manches sei jedoch nicht ganz so heiß gegessen, wie es gekocht werde, so Erwin Mayer, Sachbearbeiter am AELF für die Umsetzung der Verordnung.
Die Düngebedarfsermittlung sei seitens der Landwirte sehr gut vollzogen worden. Die Technik für das Ausbringen werde künftig jedoch verändert werden müssen. Thema werde auch das Erstellen der sogenannten Stoffstrombilanz, das Dokumentieren der Nährstoffflüsse, sein, von der vorerst viehstarke Betriebe betroffen seien.
Beim Güllefeldtag ging es aber auch speziell darum, verschiedene Techniken vorzustellen, um Gülle effizient auszubringen und damit eine optimale Nährstoffausnutzung zu erreichen. Auch im Hinblick auf Gewässer- und Trinkwasserschutz sowie in Bezug auf bodenschonenden Einsatz der Geräte. Themen, die auch in der Öffentlichkeit mit unterschiedlicher Akzeptanz zur Diskussion stünden, ebenso wie Möglichkeiten, die für jeden einzelnen die besten seien, wie AELF-Behördenleiter Axel Heiß betonte.
Eine Einarbeitungspflicht auf unbestelltem Ackerland gibt es schon länger: Spätestens vier Stunden nach Beginn der Ausbringung muss die Gülle im Boden eingearbeitet sein. Aber: Ab 2020 muss diese auf Ackerland bodennah abgelegt werden – bei Weideland gilt dies ab 2025, um die Stickstoffverluste in der Luft möglichst gering zu halten. „Ammoniumstickstoff ist bares Geld“, betonte Franz Helmle, von der Landmaschinenschule Triesdorf, der die Präsentation der verschiedenen Techniken mit ihren Vor- und Nachteilen moderierte – von der Breitverteilung mit dem Güllefass bis hin zum Schleppschuhverteiler und verschiedenen Anbauten. Je konzentrierter die Gülle am Boden liege, umso weniger Vergasungsfläche liege vor. Im Boden könne der Dünger sofort wirken und wenn man weniger rieche, dass Gülle gefahren werde, sei zusätzlich etwas für die Öffentlichkeit getan.
Tatsache ist: Gülle ist wertvoller Dünger und damit bares Geld. Die Bereitschaft der Landwirte, in entsprechende Techniken zu investieren, sei da, sah es Dr. Reinhard Bader vom Bereich Landwirtschaft am AELF in Krumbach am Freitag im Gespräch mit unserer Zeitung. Dies zeigte auch die hohe Zahl der Teilnehmer bei der Veranstaltung. Nur: Man müsse auch eines sehen: Die Techniken seien sehr teuer und nicht jeder kleinere Betrieb könne sich diese leisten, weil er sie schlichtweg nicht auslasten könne, so Bader.