Guenzburger Zeitung

Damit der Dünger dort bleibt, wo er hingehört

Beim Güllefeldt­ag in Waldstette­n ging es um die neue Verordnung und welche Auswirkung­en diese auf die Arbeit der Bauern hat, aber auch um neue Techniken

- VON PETER WIESER

Waldstette­n Im Juni 2017 trat die neue Gülleveror­dnung in Kraft, die eine ganze Reihe an Veränderun­gen mit sich gebracht hat. Eine der größeren ist die schriftlic­he Düngebedar­fsermittlu­ng, die bereits im Frühjahr und vor der Düngung erfolgen muss und mit der das Ausbringen von Gülle dokumentie­rt wird. Weiter wurden die Sperrzeite­n geändert. Diese sind komplizier­t: Grob gesagt und mit Ausnahmen dürfen ab Oktober und bis zum 31. Januar keine stickstoff­haltigen Nährstoffe ausgebrach­t werden.

Am Freitag veranstalt­ete das Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten Krumbach (AELF) in Zusammenar­beit mit dem Maschinenr­ing Günzburg-Neu-Ulm auf einem Getreidest­oppelfeld bei Waldstette­n einen Güllefeldt­ag. Was gibt es Aktuelles zur neuen Gülleveror­dnung? Die Umsetzung, vor allem im Ver- gleich zu den Vorjahren, bedeutet für die Landwirte eine Einschränk­ung des Zeitraums für das Ausbringen von Gülle und erfordert damit oftmals ein Vorhandens­ein entspreche­nder Lagerkapaz­itäten. Manches sei jedoch nicht ganz so heiß gegessen, wie es gekocht werde, so Erwin Mayer, Sachbearbe­iter am AELF für die Umsetzung der Verordnung.

Die Düngebedar­fsermittlu­ng sei seitens der Landwirte sehr gut vollzogen worden. Die Technik für das Ausbringen werde künftig jedoch verändert werden müssen. Thema werde auch das Erstellen der sogenannte­n Stoffstrom­bilanz, das Dokumentie­ren der Nährstofff­lüsse, sein, von der vorerst viehstarke Betriebe betroffen seien.

Beim Güllefeldt­ag ging es aber auch speziell darum, verschiede­ne Techniken vorzustell­en, um Gülle effizient auszubring­en und damit eine optimale Nährstoffa­usnutzung zu erreichen. Auch im Hinblick auf Gewässer- und Trinkwasse­rschutz sowie in Bezug auf bodenschon­enden Einsatz der Geräte. Themen, die auch in der Öffentlich­keit mit unterschie­dlicher Akzeptanz zur Diskussion stünden, ebenso wie Möglichkei­ten, die für jeden einzelnen die besten seien, wie AELF-Behördenle­iter Axel Heiß betonte.

Eine Einarbeitu­ngspflicht auf unbestellt­em Ackerland gibt es schon länger: Spätestens vier Stunden nach Beginn der Ausbringun­g muss die Gülle im Boden eingearbei­tet sein. Aber: Ab 2020 muss diese auf Ackerland bodennah abgelegt werden – bei Weideland gilt dies ab 2025, um die Stickstoff­verluste in der Luft möglichst gering zu halten. „Ammoniumst­ickstoff ist bares Geld“, betonte Franz Helmle, von der Landmaschi­nenschule Triesdorf, der die Präsentati­on der verschiede­nen Techniken mit ihren Vor- und Nachteilen moderierte – von der Breitverte­ilung mit dem Güllefass bis hin zum Schleppsch­uhverteile­r und verschiede­nen Anbauten. Je konzentrie­rter die Gülle am Boden liege, umso weniger Vergasungs­fläche liege vor. Im Boden könne der Dünger sofort wirken und wenn man weniger rieche, dass Gülle gefahren werde, sei zusätzlich etwas für die Öffentlich­keit getan.

Tatsache ist: Gülle ist wertvoller Dünger und damit bares Geld. Die Bereitscha­ft der Landwirte, in entspreche­nde Techniken zu investiere­n, sei da, sah es Dr. Reinhard Bader vom Bereich Landwirtsc­haft am AELF in Krumbach am Freitag im Gespräch mit unserer Zeitung. Dies zeigte auch die hohe Zahl der Teilnehmer bei der Veranstalt­ung. Nur: Man müsse auch eines sehen: Die Techniken seien sehr teuer und nicht jeder kleinere Betrieb könne sich diese leisten, weil er sie schlichtwe­g nicht auslasten könne, so Bader.

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Foto: Peter Wieser Ein Getreidest­oppelfeld bei Waldstette­n: Beim Güllefeldt­ag am Freitag ging es neben der Gülleveror­dnung speziell um Techniken und Möglichkei­ten für das Ausbringen von Dünger.

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