Guenzburger Zeitung

Flugangst nach Reparatur rechtferti­gt Entschädig­ung

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Passagiere mit Flugangst verlassen die Maschine, weil der Flieger kurzfristi­g vor dem Start noch repariert werden musste: In diesem Fall muss die Air line die übrigen Fluggäste entschädi gen, falls sich das Flugzeug um mehr als drei Stunden verspätet. Das hat das Landgerich­t Landshut ent schieden (Az.: 12 S 209/17). Wenn Gäste mit Flugangst erst kurz vor dem Abheben aus der Maschine wollen, sei das zwar erst einmal ein „außergewöh­nlicher Umstand“, der die Airline entlastet. Im verhandelt­en Fall entstand die Flugangst jedoch wegen der Reparatur, die im Verant wortungsbe­reich der Fluggesell schaft lag, wie die Deutsche Gesell schaft für Reiserecht berichtet. (dpa)

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