Flugangst nach Reparatur rechtfertigt Entschädigung
Passagiere mit Flugangst verlassen die Maschine, weil der Flieger kurzfristig vor dem Start noch repariert werden musste: In diesem Fall muss die Air line die übrigen Fluggäste entschädi gen, falls sich das Flugzeug um mehr als drei Stunden verspätet. Das hat das Landgericht Landshut ent schieden (Az.: 12 S 209/17). Wenn Gäste mit Flugangst erst kurz vor dem Abheben aus der Maschine wollen, sei das zwar erst einmal ein „außergewöhnlicher Umstand“, der die Airline entlastet. Im verhandelten Fall entstand die Flugangst jedoch wegen der Reparatur, die im Verant wortungsbereich der Fluggesell schaft lag, wie die Deutsche Gesell schaft für Reiserecht berichtet. (dpa)