So funktioniert die psychosoziale Prozessbegleitung
● Gesetz Seit 1. Januar 2017 ist die professionelle Hilfe für Opfer von schweren Straftaten in der Strafprozess ordnung (StPO) verankert. Kinder und Jugendliche bekommen sie immer, bei Erwachsenen entscheidet das Gericht im Einzelfall.
● Antrag Wer eine psychosoziale Pro zessbegleitung möchte, kann sie mit einem formlosen Schreiben an das zu ständige Gericht beantragen. Und das in jedem Stadium des Verfahrens.
● Kosten Wird die Beiordnung bewil ligt, ist sie für das Opfer kostenlos. Die Bezahlung fließt in die Verfahrens kosten mit ein.
● Qualifikation Alle vom Gericht be stellten Prozessbegleiter müssen vorher eine spezielle Ausbildung absol viert haben und fachlich, persönlich und interdisziplinär qualifiziert sein.
● Rolle Prozessbegleiter haben keine rechtliche oder rechtsvertretende Funktion. Sie sind keine Anwälte. Die Begleitung ersetzt auch keine Thera pie.
● Kontakt Doris Singer Schollenberg (zuständig für den Raum Augsburg, die Landkreise Günzburg, Ober und Ostallgäu): Telefon 08341/72 2154 oder 0170/2659602, E Mail psychoso ziale prozessbegleitung@t online.de Christina Übele (zuständig für Mem mingen und die Landkreise Neu Ulm und Unterallgäu): Telefon 0176/77512399, E Mail christina uebele@web.de