Zivilcourage funktioniert auch im Netz
Nein, der Zweck heiligt nicht die Mittel. Zu Recht wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Anfang des Jahres in Kraft trat, heftig kritisiert. Journalistenverbände liefen Sturm, sprachen von Zensur und Einschränkungen der Meinungsfreiheit, wenn die Betreiber von sozialen Netzwerken künftig nach Lust und Laune öffentliche Beiträge löschen – weil sie aus Angst vor schmerzhaften Bußgeldern lieber einem Autor im Netz zu viel den Mund verbieten als einem zu wenig.
Die Sorgen waren und sind noch immer berechtigt – und doch zeigt sich nach einigen Monaten, dass das Gesetz auch seine guten Seiten hat. Dass es – laut Verfassungsschutz – in Bayern die Online-Umtriebe rechtsextremer Gruppen ausbremst, ist eine davon. Dass schon nach wenigen Monaten zigtausende Nutzer der sozialen Netzwerke rechtswidrige Inhalte gemeldet haben, ist eine weitere. Es zeigt, dass das Prinzip der Zivilcourage auch im Netz funktionieren kann. Und, das wichtigste Argument zuletzt: Die Betreiber der Internetseiten wurden zum Handeln gezwungen. Früher konnten sie die Verantwortung für die Inhalte auf ihren Seiten leicht weiterschieben. Jetzt sind sie selbst in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Seiten nicht als Plattformen für Hass und Hetze missbraucht werden.