Keine hohe Entschädigung für fünf Jahre U Haft
Nach knapp fünf Jahren Untersuchungshaft ist ein freigesprochener Angeklagter mit einer Entschädigungsklage über 400 000 Euro vor dem Landgericht Köln gescheitert. Ihm wurden nur 22 800 Euro als Ausgleich für einen Verdienstausfall zugebilligt, teilte das Gericht am Freitag mit. Der 56-Jährige war 2009 mit seiner Frau und seinem Schwager wegen Mordes an seiner Schwägerin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Deren Leiche wurde nie gefunden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Als Haftentschädigung hatte er bereits 46370 Euro erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.