Guenzburger Zeitung

Keine hohe Entschädig­ung für fünf Jahre U Haft

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Nach knapp fünf Jahren Untersuchu­ngshaft ist ein freigespro­chener Angeklagte­r mit einer Entschädig­ungsklage über 400 000 Euro vor dem Landgerich­t Köln gescheiter­t. Ihm wurden nur 22 800 Euro als Ausgleich für einen Verdiensta­usfall zugebillig­t, teilte das Gericht am Freitag mit. Der 56-Jährige war 2009 mit seiner Frau und seinem Schwager wegen Mordes an seiner Schwägerin zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Deren Leiche wurde nie gefunden. Der Bundesgeri­chtshof hob das Urteil auf. Als Haftentsch­ädigung hatte er bereits 46370 Euro erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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