Guenzburger Zeitung

In diesem Fall fehlt wohl die Einsicht

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Es ist eine Frechheit von der Hundehalte­rin, den Vorfall nicht selbst zu melden, sondern billigend in Kauf zu nehmen, dass ein unschuldig­es Tier elendig im Graben verenden muss. Es kann natürlich mit einem Hund Zwischenfä­lle geben, doch sollte man so viel Einsicht haben, dass es notwendig ist, die zuständige­n Stellen zu informiere­n um erforderli­che Schritte einzuleite­n – auch wenn sie letztendli­ch den Tod des Tieres zur Folge haben. Zur Einsicht gehört die Bereitscha­ft, die entstehend­en Kosten zu tragen. Auch mir als Jäger und Revierpäch­ter sind oft im Umgang mit Hundehalte­rn die Hände gebunden, jedoch versuche ich stets auf zwischenme­nschlicher Basis mit diesen einen Konsens zu finden.

Allerdings war dies wohl in diesem Fall nicht möglich und darum dränge ich die zuständige­n Stellen (zum Beispiel Ordnungsäm­ter) darauf, entspreche­nde Schritte einzuleite­n.

Michael Fischer, Unterknöri­ngen

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