Sperrmüll darf nicht überall hin
Für den Abfall gelten strenge Regeln
Diese Frage stellen sich viele: Darf man seinen Sperrmüll so einfach rausstellen? Sie ist nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Wer über einen Vorgarten oder eine Garageneinfahrt verfügt, darf auf diesem privaten Grund natürlich Ausgemustertes abstellen – in der Hoffnung, dass sich jemand für die Gegenstände oder Möbel interessiert.
Sperrmüll auf öffentlichem Grund, also etwa auf dem Gehweg, abzustellen, ist dagegen in allen Abfallsatzungen oder -gesetzen von Kommunen eine Ordnungswidrigkeit, für die auch ein Bußgeld verhängt werden kann – es sei denn, man hat eine Genehmigung zur Sondernutzung des Weges von seiner Kommune, wie man sie etwa auch für einen Trödelmarkt bräuchte.
Weil dafür aber meist Verwaltungsund Sondernutzungsgebühren erhoben werden, falls die Genehmigung überhaupt erteilt wird, ist es im Zweifel einfacher und günstiger, die Sperrmüllabfuhr zu bestellen. Den Müll holen die Entsorgungsbetriebe in vielen Kommunen inzwischen direkt aus dem Haus. Unabhängig vom Ort besteht auch immer die Möglichkeit, den Sperrmüll selbst zum Recycling- oder Wertstoffhof zu fahren. Für Privatleute ist die Abgabe dort in aller Regel kostenlos.
Wer es ganz genau wissen möchte, schaut am besten in die Abfallsatzung. Dort ist nicht nur festgelegt, wo genau der Sperrmüll zur Abholung bereitzustellen ist und wem bereitgestellter Sperrmüll bis zu welchem Zeitpunkt gehört, sondern auch, was und welche Mengen als Sperrmüll erlaubt, welche Größenbegrenzungen einzuhalten oder welche Gebühren zu leisten sind. Viele Kommunen unterhalten auch eine eigene Abfallberatung.