Streit ums Landespflegegeld
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Augsburg Nach dem Streit über das bayerische Familiengeld nimmt das Bundessozialministerium nun auch das Landespflegegeld genauer unter die Lupe. „Die Anrechnung des bayerischen Pflegegeldes auf die Grundsicherung wird derzeit geprüft“, sagte ein Sprecher des Berliner Ministeriums. Mit dem Landespflegegeld sollen Pflegebedürftige in Bayern mit 1000 Euro pro Jahr un- terstützt werden. Laut der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml werden die 1000 Euro nicht auf Leistungen wie die Grundsicherung im Alter und die Hilfe zur Pflege angerechnet.
Schon beim Familiengeld ist das Bundessozialministerium der Ansicht, dass die Zahlungen mit der Grundsicherung verrechnet werden müssen – in diesem Fall also etwa die Hartz-IV-Leistung um 250 Euro gekürzt werden muss. Der Bund hält das für nötig, damit deutschlandweit gleiches Recht gilt. Die Staatsregierung argumentiert, Ausnahmeregelungen im Sozialrecht machten die Anrechnung unnötig.
Laut bayerischem Gesundheitsministerium soll das Pflegegeld allen Pflegebedürftigen ab der zweiten Pflegestufe zugesprochen werden – also auch Menschen, die von Grundsicherung leben. Bisher hätten 230000 Menschen die Leistung beantragt.