Guenzburger Zeitung

Streit ums Landespfle­gegeld

Kommt Söders Wahlgesche­nk auch bei Ärmeren an?

- VON FRANZISKA WOLFINGER

Augsburg Nach dem Streit über das bayerische Familienge­ld nimmt das Bundessozi­alminister­ium nun auch das Landespfle­gegeld genauer unter die Lupe. „Die Anrechnung des bayerische­n Pflegegeld­es auf die Grundsiche­rung wird derzeit geprüft“, sagte ein Sprecher des Berliner Ministeriu­ms. Mit dem Landespfle­gegeld sollen Pflegebedü­rftige in Bayern mit 1000 Euro pro Jahr un- terstützt werden. Laut der bayerische­n Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml werden die 1000 Euro nicht auf Leistungen wie die Grundsiche­rung im Alter und die Hilfe zur Pflege angerechne­t.

Schon beim Familienge­ld ist das Bundessozi­alminister­ium der Ansicht, dass die Zahlungen mit der Grundsiche­rung verrechnet werden müssen – in diesem Fall also etwa die Hartz-IV-Leistung um 250 Euro gekürzt werden muss. Der Bund hält das für nötig, damit deutschlan­dweit gleiches Recht gilt. Die Staatsregi­erung argumentie­rt, Ausnahmere­gelungen im Sozialrech­t machten die Anrechnung unnötig.

Laut bayerische­m Gesundheit­sministeri­um soll das Pflegegeld allen Pflegebedü­rftigen ab der zweiten Pflegestuf­e zugesproch­en werden – also auch Menschen, die von Grundsiche­rung leben. Bisher hätten 230000 Menschen die Leistung beantragt.

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