Guenzburger Zeitung

Welche Rollen spielten die Behörden?

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● Das Jugendamt hatte die Familie zwar im Blick wegen allgemeine­r möglicher Gefährdung des Kindes wohls. Erst im März 2017 aber nahm das Amt das Kind in Obhut. Denn erst da erfuhr es, dass das Kind mit ei nem einschlägi­g vorbestraf­ten Sexual straftäter, dem Partner der Mutter, zusammenwo­hnte. Ein späterer Hin weis der Schule, der inzwischen wie der bei seiner Mutter lebende Junge werde möglicherw­eise missbrauch­t, wurde zwar diskutiert, ließ sich aus Sicht des Amtes aber nicht erhärten.

● Das Familienge­richt Freiburg schickte den Jungen nach nur vier wöchiger Inobhutnah­me zurück zur Mutter. Das Kind wurde nicht ange hört vor Gericht, obwohl das gesetzlich in solchen Fällen eigentlich vorge schrieben ist. Ausnahmen sollten be gründet werden – was jedoch eben falls unterblieb.

● Das Oberlandes­gericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidu­ng, das Kind in die Familie zurückzuge­ben. Die detailreic­he Akte des vorbestraf­ten Partners der Mutter lag den Gerichten

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