Unerwünschter Lebensretter
Der 21-jährige Sanna Kallow hat einen Mann von den Bahngleisen gezogen. Er selbst lebt derzeit in großer Ungewissheit
Nersingen Es ist halb sechs Uhr abends, als Sanna Kallow am Donnerstag vergangener Woche an der geschlossenen Bahnschranke am Ortsausgang Leibi steht. Der 21-Jährige aus Gambia ist auf dem Weg zum Zug, mit dem er in seine Unterkunft nach Illertissen fährt. Auf einmal sieht er einen Mann auf den Gleisen laufen, um ihn herum schreien Leute, der Zug ist schon in Sicht. Kallow zögert nicht: Er springt über die geschlossene Schranke, rennt zu dem Mann und zerrt ihn vom Gleis
„Er hat mich noch geschlagen“, sagt der 21-Jährige auf Deutsch, lächelt und reibt sich über seinen rechten Mundwinkel. Dass er den Mann gerettet hat, sei für ihn selbstverständlich gewesen. Er sagt ein englisches Sprichwort, das übersetzt bedeutet: „Wenn du Gutes tust, kommt das Gute zurück zu dir.“Und auf Gutes hofft Kallow – nämlich, dass er eine Duldung in Deutschland bekommt und damit endlich seine Ausbildung beim Gartenund Landschaftsbau Bergles & Schauer in Leibi beginnen kann.
Bevor Kallow nach Deutschland kam, hat er in Gambia als Landhelfer gearbeitet. Doch eines Tages geschah das Unglück: Kallow, der als Waise bei seiner Großmutter wohnte, wollte, wie das in Gambia üblich ist, das abgeerntete Feld abbrennen. Doch die Flammen griffen auf weitere Felder, eine Lagerhütte voll mit Mais und den Friedhof im Dorf über und zerstörten sie. Es habe schon einmal einen solchen Vorfall gegeben – derjenige war damals vom Dorf so dermaßen verprügelt worden, dass er später gestorben ist. Also flüchtete er 2012 über den Senegal – und kam zwei Jahre später in Deutschland an.
2017 hat er sein erstes Praktikum bei der Firma Bergles & Schauer gemacht, machte anschließend eine Qualifizierungsmaßnahme. „Eigentlich wäre jetzt seine Ausbildung gestartet“, sagt Wolfgang Bergles, einer der beiden Geschäftsführer. Doch Kallows Asylantrag wurde abgelehnt. „De facto gibt es in Gambia keine Todesstrafe mehr“, sagt Bergles, es bestehe somit offiziell keine Gefahr für Leib und Leben. Auch, wenn er das grundsätzlich verstehen könne, betont Bergles: „Aber in Gambia ticken die Uhren einfach anders. Die Polizei kommt erst, wenn es eskaliert.“Vor dem Zorn seines Dorfs könne man Kallow nicht schützen – und er könne auch nicht einfach in einen anderen Ort ziehen.
Deshalb will Bergles jetzt eine Duldung für Kallow erwirken, also eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Nach der sogenannten „3+2-Regelung“darf ein Flüchtling, der eine Ausbildung sicher hat, diese abschließen und anschließend zwei Jahre einer Tätigkeit nachgehen. Ist derjenige dann nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen, darf er bleiben. Ein „tolles Gesetz“, findet Bergles, der in einem dicken Ordner alle Unterlagen, zudem wichtige E-Mails und Gesetzestexte gesammelt hat.
Das Problem: Kallow hat keinen offiziellen Identitätsnachweis, der Pass wird in Gambia erst mit 18 Jahren ausgestellt. Ob eine Geburtsurkunde ausreicht, liege immer im Ermessen der zuständigen Behörde, so Bergles. Und an dieses Dokument komme man ja nicht so einfach heran. Er hofft, dass der Duldung, über die in vier Wochen entschieden wird, am Ende zugestimmt wird, schließlich sei Kallow „absolut gut“integriert, hat auch die Ausbildung sicher. „Seit eineinhalb Jahren investieren wir ja in ihn, es ist ja nicht so, dass er uns Geld bringt.“Auf der anderen Seite sagt Bergles: „Ich verstehe auch, dass man bei uns nicht jemanden ausbilden kann, von dem man nicht weiß, wer er ist.“s
Die Ungewissheit setzt Kallow zu: „Ich schlafe in diesen Tagen nicht in meinem Zimmer“, erklärt er. Er hat Angst vor der Polizei. Erst vor ein paar Tagen sei sie mitten in der Nacht vorbeigekommen. Zugleich macht er sich Sorgen um seine Großmutter. Sie wurde zwar mittlerweile in einem anderen Dorf aufgenommen, wird aber immer noch bedroht. „Ab und zu telefonieren wir“, erzählt Kallow in fließendem Englisch. Aber dann weine seine Oma immer sehr viel.